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Das Ende der Vorratsdaten

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Was würde eigentlich passieren, wenn wir eine Regierung hätten, die nicht nur aus lauter Vollpfosten besteht? Blöderweise kann das heute niemand mehr beantworten, weil es seit vielen Jahren schon nicht mehr der Fall ist. Fast jeden Monat urteilt das Bundesverfassungsgericht über irgendwelche Gesetze, die dann verworfen werden. So auch diese Woche. Die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form ist unzulässig.

Die Regierung verlangte von allen Telekommunikationsanbietern, daß sie speichern, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, E-Mail oder Mobilfunk in Verbindung gestanden hat. Ebenfalls überwacht wurde die Internetnutzung. Zusätzlich wurden beim Mobiltelefon und bei SMS auch die jeweiligen Standorte des Benutzers festgehalten. Ein Verbot von kommerziellen Anonymisierungsdiensten flankierte den Übergriff auf den Bürger.

Vernünftige rechtliche Grundlagen schaffen

Der Generalverdacht galt für alle, die Unschuldsvermutung war am Ende.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz nun gekippt. Alle Daten sind sofort zu löschen, vernünftige rechtliche Grundlagen sind zu schaffen.

Und warum das Ganze? Die Regierung verlangt die Daten, um den Bürger beispielsweise vor Terroristen oder Kinderschändern  zu schützen. Wie viele Terroristen oder Kinderschänder dadurch tatsächlich gefaßt wurden, ist nicht bekannt.

IT-Experten vermuten keine, da diejenigen, die der Anonymität bedürfen, diese mit entsprechenden technischen Hilfsmitteln ohne Probleme herstellen können, auch wenn das die deutsche Regierung verboten hat. Die entsprechenden Anleitungen und Hilfsmittel sind gratis im Internet verfügbar.

Noch nicht ausgestanden

Die Klage hatten über 35.000 Deutsche unterzeichnet. Der ehemalige Innenminister der Großen Koalition, Wolfgang Schäuble, höhnte noch bei Einreichung: „Wir hatten den ‘größten Feldherrn aller Zeiten’, den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten“. Heute dürfte ihm das Lachen vergangen sein. Dummerweise ist die Geschichte noch nicht ausgestanden.

Die deutschen Politiker haben zwar mal wieder übertrieben, aber eigentlich setzten sie nur eine EU-Richtlinie um. Bleibt abzuwarten, wie der europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet.

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