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Kirchenaustritte

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Es kann einen Seelsorger nicht unberührt lassen, wenn zahlreiche Menschen sich von der Kirche abwenden oder gar sich komplett von ihr lossagen durch die Erklärung des Kirchenaustritts. Vor gut zwei Wochen erst habe ich mit meinem Seelsorgeteam erörtert, wie wir dieser Realität pastoral begegnen sollen.

Kurz darauf ging nun auch durch die Medien die Meldung, daß die Austrittszahlen durch die Wirtschaftskrise deutlich angestiegen sind. In meinem Seelsorgebereich waren die Austrittszahlen im Jahr 2008 etwa anderthalb mal so hoch wie in den Jahren zuvor. Für 2009 erwarte ich ähnliche Zahlen wie im vorangegangenen Jahr.

Eines vorweg: Grund für den Kirchenaustritt ist nicht das römische Lehramt. Obwohl die evangelische Kirche in Deutschland zahlenmäßig etwa gleichgroß ist wie die katholische Kirche, ist die Zahl der Kirchenaustritte dort fast doppelt so hoch. Immer wieder läßt sich beobachten, daß klar umrissene Glaubens- und Moralvorstellungen eher identitätsstiftenden und kirchenbindenden Charakter haben.

Diskussion um Kirchensteuer

Der Austritt läßt sich in der Regel als letzter Schritt eines Distanzierungsprozesses begreifen. Der regelmäßige Kirchgänger wird irgendwann zum Gelegenheitskirchgänger, wobei auch diese Gelegenheiten sich im Laufe der Zeit reduzieren.

Wer nur an Weihnachten und höchstens noch an Ostern eine Kirche betritt, wer schon lange das Beten aufgegeben hat und meist auch lebt ohne nach kirchlichen Weisungen zu fragen, wird sich irgendwann die Frage stellen, warum er überhaupt einen nicht unbeträchtlichen Teil seines Gehalts an die Kirche zahlt. Der Steuerberater ist sogar verpflichtet, auf die Möglichkeit des Kirchenaustritts aufmerksam zu machen.

Über die deutsche Besonderheit einer Kirchsteuer kann man durchaus verschiedener Meinung sein. Allerdings wird jeder aufmerksame Bibelleser feststellen, daß schon Jesus und seine Jünger auf die materielle Unterstützung derjenigen angewiesen waren, die ihre Botschaft annahmen. Inwiefern eine vor dem Staat abgegebene Erklärung allerdings kirchenrechtliche Folgen haben kann, bleibt diskutierenswert.

Erst im Juli dieses Jahres hat der emeritierte Kirchenrechter Hartmut Zapp die Diskussion neu entfacht, indem er seinen Kirchenaustritt erklärte und hinzufügte, er wolle seiner Kirche aber weiterhin verbunden bleiben.

Lebensschützer gehen leer aus

Zapp ist ein Befürworter des italienischen Modells, das für jeden Bürger unabhängig von seiner Religion eine Sozialabgabe in Höhe von 0,8 Prozent des Nettolohnes vorsieht. Tatsächlich begünstigt unser deutsches System den Konfessionslosen, indem es von diesem keine ersatzweise Abgabe verlangt. Die Kirchen aber sind Träger zahlreicher sozialer Einrichtungen, die von allen Bürgern im Staat genutzt werden können.

Die Frage nach der Kirchensteuer wird sicherlich in den nächsten Jahren noch ausgiebig diskutiert werden. Auch viele Konservative sind unzufrieden, wenn sie sehen wie das Geld in Bildungshäuser mit esoterischen Angeboten fließt, während die meisten Lebensschutz-Organisationen ohne Unterstützung durch Kirchensteuermittel auskommen müssen.

Nicht unproblematisch ist auch der Stellenwert, den unsere Kirchen durch ihre Praxis dem finanziellen Aspekt beimessen. Wer Grundwahrheiten des christlichen Glaubens leugnet, wird nicht aus der Kirche ausgeschlossen und nur im Extremfall wird er vom priesterlichen Dienst suspendiert oder ihm wird die Lehramtsbefugnis entzogen. Die Weigerung, die Kirchensteuer zu zahlen, führt aber automatisch zum Ausschluß aus der Kirchengemeinschaft.

Kirchenkritiker könnten sich bestätigt fühlen in ihrer Auffassung, bei der Kirche zähle das Geld mehr als der Glaube.

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