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Wahl von Verfassungsrichtern: Der lange Marsch in den Zwangsstaat

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Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senat beim Bundesverfassungsgericht verlassen den Sitzungssaal nach der Urteilsverkündung über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. Laut dem Urteil ist das Bundeswahlgesetz 2023 überwiegend verfassungsgemäß – allein die fünf Prozent -Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort. Wer hat die Macht im Staat?
Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senat beim Bundesverfassungsgericht verlassen den Sitzungssaal nach der Urteilsverkündung über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. Laut dem Urteil ist das Bundeswahlgesetz 2023 überwiegend verfassungsgemäß – allein die fünf Prozent -Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort. Wer hat die Macht im Staat?
Richter am Bundesverfassungsgericht (Symbolbild): Längst kein Hindernis mehr auf dem Weg in den Kontrollstaat. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
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Der lange Marsch in den Zwangsstaat

Die Justiz begreift sich zunehmend als verlängerter Arm der Exekutive und ist damit beschäftigt, Regierungskritiker mundtot und unschädlich zu machen. Die versuchte Schleifung des Verfassungsgerichts komplettiert das Bild staatlicher Destruktion. Eine Analyse von Thorsten Hinz.

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Richter am Bundesverfassungsgericht (Symbolbild): Längst kein Hindernis mehr auf dem Weg in den Kontrollstaat. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
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