Im Prozeß gegen Björn Höcke wegen der Formulierung „Alles für Deutschland“ lohnt ein Blick auf die Tradition der Worte. Zudem geht es um die Frage, was ein Angeklagter zum Rechtsfall sagen darf, wenn die Staatsanwaltschaft schon redselig ist. Die Rechts-Kolumne von Ulrich Vosgerau.
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Nur noch lächerlich diese Anklage. Es wird Zeit und Geld verschwendet für eine Sache, die nur dazu dient einer demokratisch gewählten Partei zu schaden, ohne dass ein „Schaden“ durch das Tun von Höcke entstanden ist.
Warum kümmert sich keine Institution so intensiv um die Aufarbeitung von Cum-Ex, dem Masken-Einkauf von Spahn, der überzogenen Bestellungen der „Impfstoffe“ usw. Da wäre mal eine Aufarbeitung und Bestrafung der Verantwortlichen nötig. Da ist ein Schaden für dieses Land nachweislich entstanden.
Mir schmerzt schon die Stirn vom ständig mit der flachen Hand dagegen schlagen. 🤦🏻♂️
Wenn das ganze Schmierentheater dieses Faeser/ Haltdenzwang-Komplottes nicht so realistisch wäre, könnte man meinen, hier wird ein Lehrgang von Annalena „wie lache ich richtig“ angeboten.
Die stv. Vorsitzende der CSU, eine gewisse Frau Bär, schrieb bereits 2018 bei Twitter: Alles für Deutschland. https://reitschuster.de/wp-content/uploads/2024/04/Bildschirmfoto_2024-04-22-3-2.png
Hat man da irgendeinen Aufschrei gehört? Diese Frau ist in Söders Dunstkreis die Treppe immer weiter hoch gefallen. Auch Reitschuster hat (wie JF) eine ganze Menge Beispiele. Ähnlich wie jetzt dem „dem Chinesen“: es gelten eben gesonderte Maßstäbe. Und selbst „Bürgerliche“ fallen drauf rein, wie die hiesigen Knmmnentraspalten zeigen.
Es ist spannend, hier so trefflich über die juristischen Feinheiten aufgeklärt zu werden, mit denen die Verteidigung die Anklage gegen Herrn Höcke zerlegt. Es ist alles eine Farce, die einen klugen Mann und deutschen Patrioten vernichten soll. Wegen eigentlich nichts! Soviel habe ich hier herausgelesen. Ich wünsche Herrn Höcke und dem großartigen Herrn Vosgerau viel Erfolg! Vor allem bei der Wahl im September.
Das Wort „Staatsanwaltschaft“ und die ganze Instihat auch eine wesentlich problematischere NS-Vergangenheit.
Kommt nicht noch hinzu, daß die besagten Worte qualitativ nicht in der Lage sind, für die SA oder ähnliches zu werben, weil selbst dann, wenn der Sprecher um die Eigenschaft als SA-Parole weiß, das Publikum das keineswegs weiß und somit die Losung nicht als das verstehen kann, was sie lt. Anklage ist?
Ein juristischer Könner ist hier am Werk.
immer wieder spannend, aber hoffentlich gibt Herr Dr. Vosgerau hier nicht zuviel von der Verteidigungsstrategie preis
Gute Argumente verlieren nicht an Überzeugungskraft dadurch, daß sie bekannt sind.
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