Diskussion um Strafmündigkeit: Konsequenzen aus dem Mordfall Luise: Kinder vor Gericht?
Diskussion um Strafmündigkeit: Konsequenzen aus dem Mordfall Luise: Kinder vor Gericht?
Diskussion um Strafmündigkeit: Konsequenzen aus dem Mordfall Luise: Kinder vor Gericht?
Blumen am Fundort der Leiche der zwölfjährigen Luise F.: Die mutmaßlichen Täterinnen sind selbst noch Kinder Foto: picture alliance/dpa | Christoph Reichwein
Diskussion um Strafmündigkeit
Konsequenzen aus dem Mordfall Luise: Kinder vor Gericht?
Nach dem schockierenden Mord an der zwölfjährigen Luise F. debattiert Deutschland über Kindergewalt. Das Alter der Strafmündigkeit sollte vor diesem Hintergrund überdacht werden.
IHR DIGITALER ZUGANG.
Einfach registrieren undweiterlesen.
Alle Artikel auf JF online frei
Die JF schon jeden Mittwoch als E-Paper und via App
Im Fall von schweren Verbrechen, wie z. B. Mord, insbesondere einhergehend mit mutmaßlichem Vorsatz sollte die Strafmündigkeit auf jeden Fall auf 12 herab gesetzt werden. Ein 12jähriger Mensch ist unter normalen Umständen (keine geistigen Einschränkungen etc.) in jedem Fall in der Lage zu verstehen, dass Mord strafbar bzw. verboten ist.
Aber ich würde parallel dazu eine gewisse Elternhaftung einführen. In vielen Fällen ist es nämlich die fehlende Erziehung durch die Eltern, die für Fehlverhalten mit verantwortlich ist. Und da müssen dann die Eltern die Verantwortung tragen. Das würde vielleicht einige Eltern dazu motivieren, sich mal mit ihren Kindern auseinander zu setzen.
Bei Eintritt ins zweite Lebensjahrzehnt sollte ein Mensch, aber auch die Leute, wissen, was „GUT“ und was „BÖSE“ ist …. Letzteres ist dann zu vermeiden. Wenn jemand dagegen verstößt, dann sollten sowohl der heranwachsende Mensch als auch dessen Eltern zur Rechenschaft gezogen, weil eben Versäumnisse in Bezug auf die Vorbereitung für das Leben attestiert werden können. Berufstätigkeit lasse ich nur teilweise gelten, weil auch meine Eltern während meines zweiten Lebensjahrzehnts beide zum Geld verdienen gehen mußten – ich war in dieser Zeit auch ein Rabauke mit einem „großen Maul“, aber Prügeleien waren das Höchste der Vorkommnisse – entweder man war Sieger oder nicht …. und damit hatte es sich dann.
Ich glaube, das würde nichts helfen. Irgendeine Grenze muss es ja geben und es wird sich auch immer ein Kind finden, dass dann knapp darunter liegt. Oder man stelle sich das umgekehrt vor: Ein Kind, das offensichtlich unreif ist, wird „verknackt“. Zu was denn dann eigentlich?
Klar ist aber auch, dass solche Taten (wir reden von Mord!) nicht ungesühnt bleiben dürfen. Angezeigt ist wohl eine lange, vielleicht dauerhafte Verwahrung in der Obhut einer psychiatrischen Einrichtung. Manche Menschen sind einfach böse. Obwohl es schwerfällt, dieses Urteil über ein Kind von vielleicht 12 oder 13 Jahren zu fällen, scheint es so zu sein. Wichtig wäre, solche Taten im Vorfeld zu verhindern. Wie das geht? Ich weiß es leider auch nicht.
Wählen mit 16, aber bis teilweise jenseits des 21. Lebensjahres soll das Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangen? Das passt nicht! Rechte sind mit Verantwortung verbunden. Und dazu gehört auch, strafrechtliche Folgen zu tragen, wenn man Schuld auf sich geladen hat.
Die AfD hat in ihrem Wahlprogramm stehen, dass in besonders schweren Fällen, wie beispielsweise in diesem, das Strafmündigkeitsalter auf 12 Jahre zu senken ist. Aber was solls, liest eh kein Schwein, weil die AfD ja die böse rechte Partei ist.
Dieser Beitrag ist älter als 2 Tage, die Kommentarfunktion wurde automatisch geschlossen.
Jetzt die JF stärken!
Unabhängigen Journalismus unterstützen!
Jetzt die JF stärken!
Unabhängigen Journalismus unterstützen!
Blumen am Fundort der Leiche der zwölfjährigen Luise F.: Die mutmaßlichen Täterinnen sind selbst noch Kinder Foto: picture alliance/dpa | Christoph Reichwein