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Diskussion um Paragraph 219a: Liberale Abtreibungspolitik: Der Mensch als Wegwerfprodukt

Diskussion um Paragraph 219a: Liberale Abtreibungspolitik: Der Mensch als Wegwerfprodukt

Diskussion um Paragraph 219a: Liberale Abtreibungspolitik: Der Mensch als Wegwerfprodukt

Abtreibung
Abtreibung
Die Ampel-Koalition will den Paragraphen 219a StGB abschaffen Foto: picture alliance | Christian Ohde
Diskussion um Paragraph 219a
 

Liberale Abtreibungspolitik: Der Mensch als Wegwerfprodukt

Die Ampel-Koalition will das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen abschaffen. Dabei gab und gibt es durchaus Gründe für den Paragraph 219a StGB. Rund 100.000 Abtreibungen pro Jahr zeigen zudem, wie einfach es in Deutschland ist, eine Schwangerschaft zu beenden. Ein Kommentar.
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Für viele linke Gutmenschen scheint das Recht von Müttern mit dem Schutz von ungeborenem Leben zu kollidieren. Dabei sollte jede Mutter wissen, daß mit dem ersten Herzschlag ihr Schicksal für immer mit dem ihres Kindes verbunden ist. Doch nicht für jede Frau ist der Gedanke an ein Kind mit Freude verbunden.

Manchen paßt es nicht in das aktuelle Lebenskonzept, andere fühlen sich mit dem Aufziehen und die Verantwortung für einen anderen Menschen schlichtweg überfordert. Den einzigen Ausweg sehen viele Frauen in einem Schwangerschaftsabbruch. Doch rechtfertigt das persönliche Befinden das Töten eines Menschen? Ich sage nein!

Es gibt immer einen Weg, in extremen Situationen eine Lösung zu finden, ohne das ungeborene Leben zu töten. Bei einer medizinischen Indikation, wenn also das Leben der werdenden Mutter in Gefahr ist, gelten natürlich andere Paradigmen. Ansonsten kann man das Kind nach der Geburt zum Beispiel zur Adoption freigeben oder gar anonym in eine Babyklappe legen. Eine solche Entscheidung fällt den betroffenen Müttern sicherlich nicht leicht. Darüber darf man nicht urteilen.

96.000 Ungeborene wurden „entsorgt“

In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach Paragraph 218 Strafgesetzbuch (StGB) eigentlich für alle Beteiligten rechtswidrig. Doch nach der sogenannten „Beratungsregelung“ in bestimmten Situationen straffrei. Wenn der Schwangerschaftsabbruch nach einer Beratung durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durchgeführt wird, ist er legal.

Abtreibungen können dann nach Vorlage des Beratungsscheins in Kliniken oder Arztpraxen vorgenommen werden. Für die Abtreibung Werbung zu machen, ist aber gesetzlich verboten. Dies regelt Paragraph 219a StGB. Danach ist das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht, untersagt. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, eine Abtreibung nicht als „normale Dienstleistung“ anzubieten.

Allein 2020 (die Zahlen für 2021 liegen noch nicht vor) wurden in Deutschland rund 100.000 Schwangerschaftsabbrüche gezählt. Davon wurden lediglich vier Prozent aus medizinischen Gründen oder nach Sexualdelikten vorgenommen. Rund 96.000 ungeborene Kinder wurden also einfach „entsorgt“.

Ampel-Koalition will Werbeverbot abschaffen

Im September vergangenen Jahres, kurz vor der Bundestagswahl, hat der Bundesrat die Streichung des Paragraphen 219a abgelehnt. Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen hatten dazu einen Entschließungsantrag eingereicht, die restlichen Bundesländer wiesen dies jedoch mehrheitlich ab. Schon 2019 hatten SPD, Grüne und Linke vergebens versucht, den Paragraphen aufzuweichen oder gar zu streichen.

Mit der neuen Ampel-Regierung wird nun ein neuer Versuch gestartet. So hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen Entwurf für die Aufhebung des Paragraphen 219a vorgelegt. Für Ärzte soll es durch die Änderung laut Buschmann nicht mehr strafbar sein, auf ihre Webseiten Informationen über Abtreibungen zur Verfügung zu stellen. Und dies, obwohl im Internetzeitalter Informationen frei verfügbar sind. Die Linke hat angekündigt, das Vorhaben zu unterstützen. Allein diese Tatsache sollte der FDP zu denken geben. Tut es aber offensichtlich nicht.

Die Ampel-Koalition will den Paragraphen 219a StGB abschaffen Foto: picture alliance | Christian Ohde
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