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Corona-Krise: Lockerungen sind kein Gnadenakt

Corona-Krise: Lockerungen sind kein Gnadenakt

Corona-Krise: Lockerungen sind kein Gnadenakt

Biergarten
Biergarten
Bayerischer Biergarten: Ab dem 18. Mai dürfen sie im Freistaat wieder öffnen Foto: imago images / MiS
Corona-Krise
 

Lockerungen sind kein Gnadenakt

Der Druck steigt. Bürger gehen gegen die fortdauernde massive Beschränkung von Grundrechten auf die Straße. Wirtschaftsverbände fordern einen verbindlichen Zeitplan für das Wiederanfahren des Wirtschaftslebens. Und in der Politik wird nach einer Phase des „Burgfriedens“ wieder kontrovers über den erzwungenen gesellschaftlichen Stillstands debattiert. Ein Kommentar von Michael Paulwitz.
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Der Druck steigt. Bürger gehen, zunächst noch in kleinerer Zahl und folgsam Auflagen beachtend, gegen die fortdauernde massive Beschränkung von Grundrechten auf die Straße. Wirtschafts- und Handelsverbände fordern ultimativ einen verbindlichen Zeitplan für das Wiederanfahren des Wirtschaftslebens und drohen mit einer Welle von zehntausenden Firmenpleiten.

Und in der Politik wird nach einer Phase des „Burgfriedens“ wieder kontrovers und leidenschaftlich über Sinn und Dauer des erzwungenen gesellschaftlichen Stillstands debattiert.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat mit sicherem Instinkt und in orakelhafter Verklausuliertheit den sich drehenden Wind erkannt. „Der Staat“ könne nicht für alles aufkommen, und alles dem „Schutz von Leben“ unterzuordnen, sei in dieser Absolutheit nicht richtig.

Boris Palmer, der seiner eigenen Partei nur schwer erträgliche Grünen-OB der Universitätsstadt Tübingen, hat denselben Einwand hemdsärmeliger ausgesprochen. Man rette möglicherweise jetzt mit großem Aufwand Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder Alter über kurz oder lang ohnehin gestorben wären.

Auch die Maßnahmen sorgen für Leiden

Das mag unsensibel ausgedrückt sein. In der Sache ist es aber nicht falsch, und die durchschnittlichen Sterbezahlen, die in Deutschland im ersten Quartal 2020 auch nicht höher lagen als im Vergleichszeitraum der vergangenen Jahre, geben Palmer recht.

Im Ernstfall ist jede politische Entscheidung eine Abwägung von Rechtsgütern. So muß man Schäubles sibyllinisches Wort von den Grundrechten, die sich „gegenseitig begrenzen“, präzisieren. Gesellschaft und Volkswirtschaft zahlen derzeit einen enormen Preis für den Schutz von Leben und Gesundheit vor allem derer, die vom Sars-CoV-2-Virus bedroht oder infiziert sind.

Andere Formen des Leidens müssen zurückstehen. Menschen leiden, weil Operationen und Behandlungen verschoben werden. Alte siechen dahin oder sterben gar an Einsamkeit, weil sie Kontakt- und Besuchsverbote nicht verkraften. Auch Arbeitsplatz- und Existenzängste, Trennung und Sorge, Hausarrest und erzwungene Untätigkeit können krank machen, Kinder erleiden Bildungs- und Entwicklungsrückstände.

In diesen Fällen hat der Schutz von Leben und Gesundheit offenkundig geringeren Stellenwert. Zu schweigen vom Schutz des ungeborenen Lebens, das in Deutschland alljährlich hunderttausendfach zur Disposition steht und getötet wird, ohne daß alle staatlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Hebel in Bewegung gesetzt würden, um dies zu verhindern!

„Der Staat“ hat kein Geld

Die volkswirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Kosten, die dem gegenüberstehen, sind seriös noch gar nicht zu beziffern: Die Rettungsmilliarden und Schuldenberge, die drohenden Arbeitslosigkeits- und Insolvenzwellen, die unerbittliche Verschiebung der Gewichte von Mittelstand und Produktivwirtschaft zu Großkonzernen und Staatslenkung, die damit einhergehende Verarmung und Mittelschichtsenteignung, die vielfältigen Deformationen durch die massive Einschränkung von Grundrechten, die wachsende Staatsgläubigkeit und Unselbständigkeit und schließlich die fatale Gewöhnung an staatliche Einmischung, Übergriffigkeit und Zuständigkeitsanmaßung.

Gewiß ist: Was immer jetzt ausgegeben wird, müssen die Bürger bezahlen. „Der Staat“ hat kein Geld. Was er verteilt, muß er den Bürgern wegnehmen, entweder sofort über Steuern oder später über konfiskatorische Geldentwertung und Vermögensentziehung. Der Stillstand läßt die Abgaben- und Steuereinnahmen auf allen fiskalischen Ebenen rapide wegbrechen.

Die Schuldenberge aber, die jetzt mit leichter Hand aufgetürmt werden, müssen ebenfalls wieder abgetragen werden. Geldschöpfung aus dem Nichts löst das Problem nicht; in die Luft gedrucktes Geld, das nicht mit realer Wertschöpfung hinterlegt ist, verliert seinen Wert, es verschärft die Verarmung und Enteignung.

„Die Wirtschaft“ steht „der Gesellschaft“ nicht gegenüber

Die Corona-Krise stürzt Deutschland in eine noch tiefere Wirtschaftskrise als die Finanzkrise vor gut einem Jahrzehnt, in die wahrscheinlich schwerste Rezession seit Gründung der Bundesrepublik. An den Folgen wird eine ganze Generation zu tragen haben. Je länger der verordnete wirtschaftliche Stillstand anhält, desto astronomischer potenzieren sich die Kosten. Schadensbegrenzung durch zügiges Wiederanfahren der Wirtschaftstätigkeit ist deshalb das Gebot der Stunde.

Die Bewahrung der wirtschaftlichen Grundlagen von Wohlstand und Gemeinwesen muß notwendig Teil der Rechtsgüterabwägung im politischen Umgang mit der Corona-Pandemie sein. „Die Wirtschaft“ ist nicht, wie das vulgärsozialistische Denkmuster suggeriert, eine „der Gesellschaft“ gegenüberstehende fremde und potentiell feindliche Macht; sie umfaßt die Gesamtheit der ökonomischen Betätigung aller Bürger, vom Arbeitnehmer bis zum Unternehmer, beides ist untrennbar miteinander verwoben. Das macht die demagogische Gegenüberstellung von „Wirtschaft“ und „Menschenleben“ so unsinnig: Was der Staat ausgibt, um Leben zu schützen, müssen die Bürger erwirtschaften.

Entscheidend ist: Was wird aus der Krise gelernt?

Begründungsbedürftig sind daher nicht die wie ein Gnadenakt schrittweise vorgenommenen Lockerungen, sondern der verordnete Stillstand und die Einschränkungen der Grundrechte selbst. Die Corona-Wirtschaftskrise ist nur zu einem Teil durch globale Verflechtungen induziert. Den anderen Teil machen die nationalen staatlichen Maßnahmen aus, mit der man ihr zu begegnen suchte.

Die Frage muß deshalb beantwortet werden, ob ein hochentwickeltes Industrieland mit einem der – O-Ton Bundesregierung – besten Gesundheitssysteme der Welt nicht andere Möglichkeiten gehabt hätte, sich rechtzeitig auf den Anprall der Pandemie und den notwendigen Schutz von Risikogruppen vorzubereiten, als mit einem autoritär verordneten Stillstand seine Volkswirtschaft gegen die Wand zu fahren. Noch fataler als die dadurch verursachte Rezession wäre es, wenn wir auch aus dieser Krise wieder nichts gelernt hätten.

Bayerischer Biergarten: Ab dem 18. Mai dürfen sie im Freistaat wieder öffnen Foto: imago images / MiS
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