„Private Seenotretter“ verfolgen eine im Kern gute Absicht. Menschenleben sind ein überragend wichtiges Schutzgut, ihre Bewahrung ist prinzipiell richtig und geboten. Das sollten auch Kritiker der Sea-Watch-Aktionen ohne Wenn und Aber anerkennen.
Allerdings sollte man ebenso beachten, daß die Seenotrettung (und der Abtransport Schiffbrüchiger in einen nahe gelegenen Hafen) zu den hoheitlichen Aufgaben einer nationalen Küstenwache oder einer durch internationale Übereinkunft geschaffenen „Meerespolizei“ (z. B. Frontex) gehört. Rettungsmissionen durch Privatschiffe können nur dann Teil der Lösung sein, wenn sie auf der vorherigen Ermächtigung durch eine nationale Küstenwache beruhen − etwa weil dieser nicht genügend einsetzbare Schiffe zur Verfügung stehen.
Im Falle der Sea-Watch 3 und anderer privater Rettungsschiffe kommt hinzu, daß nicht der nächstgelegene sichere Hafen an der Küste Nordafrikas, sondern Anlegestellen in EU-Staaten angesteuert werden. Die Besatzungen verstehen sich also nicht nur als Seenotretter, sondern auch als Migrationsbeschleuniger. Damit werden sie de facto zu Komplizen von Schleuserbanden.
Seenotrettung ist eine hoheitliche Angelegenheit
Man darf nicht darüber hinwegsehen, daß diese Form der Seenotrettung Schleuser, Flüchtlinge und Migranten geradezu ermuntert, die illegale, hochgefährliche Route über das Mittelmeer zu wählen. Was das bedeutet, liegt auf der Hand: Einer überschaubaren Zahl geretteter „Boat People“ steht eine ungewisse, aber in der Größenordnung wohl dramatische Zahl von Flüchtlingen und Migranten gegenüber, die in den nächsten Jahren ertrinken könnten. Das überragende Ziel, solche schlimmen Bootsfahrten zu unterbinden, wird durch die Gesinnungsethik der Besatzungen in beträchtlichem Umfang erschwert.
Zwar hat jeder, der an einer Unglücksstelle eintrifft, die rechtliche und moralische Pflicht, im Rahmen seiner tatsächlichen Möglichkeiten Menschen in Not zu helfen. Eine Pflicht der Sea-Watch 3 und anderer privater Rettungsmissionen, „vorsorglich“ im Mittelmeer zu kreuzen und auf eventuelle Schleuserboothavarien zu warten, läßt sich daraus aber nicht herleiten. Dies ist, wie dargelegt, eine hoheitliche Angelegenheit.