Die Groteske um den abgelehnten togolesischen Asylbewerber, für dessen zunächst gescheiterte Abschiebung ein massiver Polizeieinsatz im baden-württembergischen Ellwangen nötig war, könnte bald eine Fortsetzung bekommen. Sollte der Afrikaner zurück nach Deutschland wollen, wovon nach seinem bisherigen Verhalten auszugehen ist, müßte die Bundespolizei ihn nämlich anstandslos und ohne weitere Behinderungen wieder einreisen lassen.
Grund hierfür ist die für die Bundespolizei immer noch gültige mündliche Anordnung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière aus dem Herbst 2015. Hierin heißt es: Von jeglicher Einreiseverweigerung sei bis auf weiteres aus humanitären Gründen abzusehen. Jeder „Drittstaatler“ ohne Papiere, aber mit Asylbegehren ist gemäß dieser Weisung an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten. Dieser Trumpf würde im Zweifel auch die eigentliche geltende Gesetzesregelung ausstechen, wonach eine Wiedereinreise eines in ein Drittland abgeschobenen Asylbewerbers ausdrücklich nicht möglich ist.
So sicher wie das „Allahu Akbar“ in der Moschee
Es waren wohl auch Szenarien wie dieses, die der heutige Heimatminister Horst Seehofer meinte, als er einst von einer „Herrschaft des Unrechts“ sprach. Warum er diesem Unrecht bis heute kein Ende bereitet hat und die absurde Anweisung seines Vorgängers im Innenministerium auch unter ihm noch immer Bestand hat, ist eine der Fragen, die viele Menschen an der Aufrichtigkeit des CSU-Chefs zweifeln lassen. Vor allem auch deshalb, weil die letzten Jahre die „Richtigkeit“ der Augen-zu-und-Durchwinken-Politik ja alles andere als bestätigt haben.
Der Rechtsstaat führt sich durch solch politisch offenbar gewollte Inkonsistenzen selbst ad absurdum. Das so etwas – nicht nur im Fall Ellwangen – auch in Zukunft ausgenutzt wird ist so sicher wie das „Allahu Akbar“ in der Moschee. Man kann es den Ausnutzern noch nicht mal wirklich vorwerfen. Daß Regeln nur dann eingehalten werden, wenn sie wirklich welche sind und der Verstoß gegen sie konsequent geahndet wird, lernt normalerweise schon jedes Kind sehr früh und wird sich dementsprechend verhalten.
Wie sich der 23-jährige Togoer verhalten wird, dürfte somit ebenso klar sein. Nachdem ein Mob von rund 200 Asylbewerbern die Polizei zwar einmal in die Flucht schlagen, aber seine Abschiebung dennoch nicht verhindern konnte, hat er erkannt, daß ihm seine Wahlheimat viel einfachere und effektivere Methoden zur Hand gibt, um seine Forderung nach bedingungslosem Aufenthaltsrecht durchsetzen zu können. Nun wehrt er sich mit allen möglichen Rechtsmitteln gegen seine Abschiebung nach Italien. Ein Staat der sich derartig auf der Nase rumtanzen lässt, darf sich nicht wundern, wenn die Mäuse auf dem reich gedeckten Eßtisch Yankadi tanzen.