Anzeige
Anzeige

Sexuelle Übergriffe: Wie das Gesetz es befiehlt

Sexuelle Übergriffe: Wie das Gesetz es befiehlt

Sexuelle Übergriffe: Wie das Gesetz es befiehlt

Sexuelle Gewalt
Sexuelle Gewalt
Übergriff auf eine junge Frau (Symbolbild) Foto: picture alliance / PIXSELL
Sexuelle Übergriffe
 

Wie das Gesetz es befiehlt

„Die volle Härte des Gesetzes“ solle die Sextäter von Köln treffen, hieß es vollmündig sogar von der Bundeskanzlerin. Das Ergebnis ist erbärmlich. Bewährungsstrafen ließen die Täter nur hämisch lachen. Bei 120 ermittelten Tatverdächtigen kam es bisher nur zu vier Verurteilungen. Ein Kommentar von Michael Paulwitz.
Anzeige

[one-fourth-first][/one-fourth-first][one-fourth][/one-fourth][one-fourth][/one-fourth][one-fourth][/one-fourth]Zweitausend Täter, über 1.200 Frauen, die sexuell angegriffen wurden, nur 120 ermittelte Tatverdächtige und bis dato gerade mal vier Verurteilungen: Die Bilanz der Orgie sexueller Gewalt durch meist nordafrikanische Männer, die in der Silvesternacht Köln und zahlreiche weitere Städte erschütterte, stellt dem deutschen Rechtsstaat ein Armutszeugnis aus.

Daß die Masse der Täter, selbst der identifizierten, faktisch straffrei ausgeht, sendet gleich zwei fatale Signale: Narrenfreiheit für bestimmte Tätergruppen, Verweigerung von Schutz und Genugtuung für rechtstreue Bürger, deren Vertrauen in die Durchsetzungsfähigkeit von Justiz und Sicherheitsbehörden und die Gleichheit aller vor dem Gesetz ein weiteres Mal tief erschüttert worden ist.

Hämisches Lachen der Angeklagten

„Die volle Härte des Gesetzes“ solle die Sextäter treffen, hieß es aus aufgescheuchten Politikermündern noch im Januar – sogar von der Kanzlerin. Die Bewährungsstrafen für die beiden ersten abgeurteilten jungen Männer, die in Köln aus einem Rudel heraus Frauen sexuell attackiert hatten, sprechen den markigen Versprechungen hohn: Sozialstunden und „Integrationskurse“ dürften nicht einmal die Richter für besondere „Härte“ halten. Die Angeklagten spazierten hämisch lachend auf freiem Fuß aus dem Gerichtssaal, die Opfer blieben verstört und konsterniert zurück.

Szenen wie diese sind keine Einzelfälle. Grotesk milde Urteile namentlich gegen junge Männer aus dem muslimisch-orientalischen Kulturkreis, die selbst für Totschlag oder schwere Körperverletzung mit lebenslänglichen Schäden für das Opfer mit geringfügigen Bewährungsstrafen davonkommen, gibt es nicht erst, seit die Masseneinwanderung im vergangenen Jahr eskaliert ist – nur haben die wenigsten dieser Skandalurteile überregionale Aufmerksamkeit erlangt.

Absurd niedrige Verurteilungsquoten

Die absurd niedrigen Verurteilungsquoten nach der Silvesternacht haben den Kulturbruch im Rechtssystem offenkundig gemacht. Das ist nicht allein der Justiz anzulasten: Wenn Hunderttausende unerkannt und unerfaßt ins Land strömen und Straftaten aus einer Menge heraus begangen werden, die jede Regel ablehnt, werden die hohen Anforderungen des Rechtsstaats an Identifizierung und Überführung von Tätern zur Farce. Unkontrollierte und unregistrierte Einwanderung begünstigt Kriminalität, hat jüngst Tübingens grüner Oberbürgermeister Boris Palmer erkannt.

Das Justizversagen ist dort unübersehbar, wo sogar überführte Straftäter schneller auf freien Fuß gesetzt werden, als die ermittelnden Polizeibeamten ihre Berichte abschließen können, und die Urteile in den wenigen Fällen, die zur Anklage kommen, so milde ausfallen, daß der Gerechtigkeitsgedanke im Verhältnis von Verbrechen und Strafe ins Gegenteil verkehrt und die korrigierende Funktion von Strafe als Abschreckung schlicht unter den Tisch fällt.

Bewährungsurteile züchten regelrecht Intensivtäter

Wenn, wie im März vor dem Düsseldorfer Amtsgericht, ein 26jähriger Einwanderer, der eine Schülerin brutal sexuell attackiert hatte, ebenso mit einer Bewährungsstrafe als freier Mann davonkommt wie drei Mitglieder eines arabischen Clans, die Polizeibeamte massiv geschlagen und getreten hatten, fühlen sich nicht nur die Bürger zum Freiwild gemacht, sondern auch die Sicherheitskräfte, die der Politik ohnehin oft genug als wohlfeiler Sündenbock herhalten müssen.

Die einseitige Auslegung des Jugendstrafrechts ist ein wesentlicher Bestandteil des Problems. Schon vor Jahren kritisierte der Berliner Jugendrichter Andreas Müller die unverbesserliche „Sozialromantik“ vieler Kollegen, die selbst bei mehrfachen Vorstrafen Bewährungsurteile in Serie fällen und so Intensivtäter regelrecht züchten. Die sozialpädagogischen und „erzieherischen“ Elemente des Jugendstrafrechts mögen ausreichen, um fehlgeleitete Bürgersöhnchen wieder auf den rechten Weg zu bringen.

Ermahnungen werden als Freisprüche betrachtet

Bei Tätern, die – sei es aus links- oder rechtsextremistischer Staatsverachtung, sei es aufgrund ihrer ethnisch-kulturellen Prägung – die Normen und Werte unseres Rechtsstaats grundsätzlich ablehnen, bewirken sie das Gegenteil: Bewährungsstrafen, Ermahnungen und pädagogische Auflagen werden als Freisprüche betrachtet, als Ermunterung, sich folgenlos alles herauszunehmen und dem sich weich gebenden Staat ungestraft auf der Nase herumzutanzen.

Noch verheerender als Nichtstun wirkt einseitiges Handeln der Justiz. Überlastung und Personalmangel sind keine Rechtfertigung dafür, daß Verfahren gegen Täter „mit Migrationshintergrund“ vielfach gar nicht erst eröffnet, eilig wieder eingestellt oder mit milden Urteilen unter Heranziehung aller Entlastungsgründe abgeschlossen werden, während gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten und Fremdenfeinde mit aller Härte durchgegriffen wird.

Mit aller Härte nur gegen Rechts

Es verletzt das Gerechtigkeitsempfinden gesetzestreuer Bürger, wenn der Staatsanwalt zwar wegen versuchten Mordes ermittelt, wenn mutmaßliche Rechtsextreme Brandsätze gegen Asylunterkünfte werfen, selbst wenn nur Bagatellschäden entstehen, nicht aber, wenn ein Marokkaner, der sich als Syrer ausgibt, ein Asylheim anzündet, so daß 150 Mitbewohner evakuiert werden müssen und zehn Millionen Euro Sachschaden entstehen, bloß weil er im Ramadan keinen Schokopudding bekommen hat.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einäugigkeit der Justiz durch ideologische Voreingenommenheit begünstigt wird, die im Einwanderer grundsätzlich nur das zu entschuldigende Opfer sehen will, durch Feigheit vor Lobby-Kritik oder durch Einschüchterung seitens krimineller Einwandererclans. Ein Rechtsstaat, der nur dort noch durchgreift, wo er risikolos und ohne politisch korrekten Gegenwind zulangen kann, führt sich selbst ad absurdum.

Die anhaltende Masseneinwanderung stellt den Rechtsstaat vor Herausforderungen, die nicht nach neuen Gesetzen verlangen, sondern nach einer Justiz, die den Grundsatz der Gleichheit aller vor dem Gesetz unbedingt wiederherstellt und ausnahmslos anwendet.

JF 29/16

Übergriff auf eine junge Frau (Symbolbild) Foto: picture alliance / PIXSELL
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag