Es ist eine gut vorbereitete Kampagne: Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Grüne und der Lesben und Schwulenverband. Es geht um die Rehabilitation von Homosexuellen, die bis 1969 auf Basis des Paragraph 175 des Strafgesetzbuch festgenommen und verurteilt wurden. Der Gesetzestext stellte die „widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts“ unter Strafe. Und zwar auch dann, wenn beide Partner volljährig waren.
Und in der Tat: Eine Rehabilitierung und eine Entschuldigung der Bundesregierung bei den Opfern ist angebracht. Was zwei erwachsene Menschen freiwillig im Schlafzimmer, der Küche oder im Bad machen, hat den Staat nichts anzugehen. Es hat ihn heute nichts anzugehen, und es hatte ihn auch vor 1969 nicht anzugehen. Die Sexualität zwischen Erwachsenen ist Kernbestand der Privatsphäre. Der Staat darf sich da nicht einmischen.
Kein Freifahrtsschein für grüne Sex-Ideologen
Daß der Zeitgeist in den sechziger Jahren ein anderer war, spielt da keine Rolle und kann den Menschen und der Politik nicht zum Vorwurf gemacht werden. Aber es gibt eben heute noch Opfer des Paragraphen. Und für die ist die jetzige Bundesregierung verantwortlich. Eine finanzielle Entschädigung, wie sie nun auch gefordert wird, allerdings ist skeptisch zu sehen. Sie wiegt die Ungerechtigkeit nicht auf und schafft einen juristisch heiklen Präzedenzfall.
Die notwendige symbolische Geste darf jedoch nicht zur Freikarte für grüne Sex-Ideologen, Frühsexualisierer und zwielichtiger Bildungsplan-Propagandisten werden. Denen geht es eben nicht um die Privatheit des Sexuellen. Ihnen geht es um die Politisierung der Sexualität im allgemeinen und der Homosexualität im besonderen. Oft genug auf dem Rücken der Schwulen und Lesben. Auch hier gilt: Das Private hat privat zu bleiben.