Anzeige
Anzeige
Werner Patzelt, Deutschlands blaues Wunder, AfD

Mehr Gelassenheit!

Mehr Gelassenheit!

Mehr Gelassenheit!

 

Mehr Gelassenheit!

Anzeige

„Wir werden gut von Karlsruhe regiert“, jubilierte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, nach Bekanntwerden des Urteils. Die Arroganz, mit der sich das Gericht bei der faktischen Gleichstellung der Homo-Ehe nun zum Ersatzgesetzgeber aufschwingt, ist atemberaubend. Und dennoch kommt die Entscheidung nicht überraschend.

Nach den Urteilen zur Stiefkind- und Sukzessivadoption war klar, wo auch in Sachen Ehegattensplitting die Reise hingehen wird. Erst im vergangenen Monat setzte das Gericht Bundestagspräsident Norbert Lammert die Pistole auf die Brust: Gleiche Grunderwerbsteuer für Homo-Paare oder Eilverordnung des Gerichts unter Umgehung des Bundestags.

Die Begründung der Karlsruher Richter ist dabei sogar stellenweise nachvollziehbar. In der Tat sind heute viele Ehen nicht mehr auf Kinder ausgerichtet (die Geburtenzahlen pro Frau sprechen hier eine eindeutige Sprache). Und natürlich war es der Gesetzgeber, der durch das Lebenspartnerschaftsgesetz 2001 und besonders in dessen überarbeiteter Version 2005 den Stein ins Rollen brachte.

Scheinheilige Begründung

Die Begründung, auch in Homo-Partnerschaften würden heute Kinder großgezogen, ist dagegen scheinheilig. Erst durch Karlsruhes Rechtsprechung ist dies schließlich möglich geworden. Verstörend ist vor allem der geringe Einschätzungsspielraum, den Karlsruhe dem Parlament zugesteht. Dies monierten auch zwei der Richter in einem Sondervotum. Schlimm genug, daß den Deutschen bei solchen Grundsatzfragen ein Referendum verwehrt bleibt. Wenn aber nicht einmal mehr die gewählten Volksvertreter, sondern acht Damen und Herren in roten Roben die Letztentscheidung in einer rein politischen Frage beanspruchen, ist etwas faul.

Die Radikalität, mit der das Gericht den Gleichheitsgrundsatz für gleichgeschlechtliche Paare in der Frage reklamierte, muß vor allem im Verhältnis zu anderen Urteilen des Gerichts überraschen. Bis 2001 sollen also rückwirkend Steuervorteile durch Homo-Paare geltend gemacht werden können. Die Verfassungswidrigkeit der Fünfprozentklausel bei Europawahlen, die das Gericht 2011 feststellte, war demgegenüber offenbar nicht gravierend genug, das Ergebnis der Europawahl in Frage zu stellen und eine Neuwahl anzuordnen. Was ist schon ein Verstoß gegen die Wahlgleichheit im Gegensatz zur Gleichstellung einer ihren Willen lautstark artikulierenden Minderheit?

Nur geringe Auswirkungen

Gesellschaftspolitisch hat das Urteil dagegen nur geringe Auswirkungen. Scheidungen sowie der Verzicht aufs Kinderkriegen haben Ehe und Familie bis heute mehr geschadet als alle Homo-Aktivisten der Republik. Nur wenige Homosexuelle haben zudem bisher das Lebenspartnerschaftsgesetz überhaupt in Anspruch genommen. Weder bedeutet das Urteil eine Zerstörung der Ehe, noch wird dadurch auch nur ein Kind weniger geboren.

Bürgerliche Gelassenheit wäre also angebracht. Die Homo-Ehe ist mit dem Urteil von heute eine Realität, die kaum wieder verschwinden wird. Wir sollten das Urteil akzeptieren, und die Institution Ehe besser durch eigenes Vorleben stärken, anstatt selbstgerecht über den Werteverfall unserer Gesellschaft zu klagen.   

Folgen Sie dem Autor auf Twitter

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen