Auf 1.100 Seiten will der Verfassungsschutz nachgewiesen haben, daß die AfD eine „rechtsextreme“ Partei sei, die gegen das Grundgesetz arbeite. Doch die Materialsammlung ist inhaltlich, sprachlich und juristisch dünn. Brisant ist das vor allem, weil auf dieser Grundlage auch ein Verbotsverfahren gegen die größte Oppositionspartei Deutschlands eingeleitet werden könnte.
Im Gespräch mit JF-TV seziert der bekannte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau das AfD-Gutachten des Inlandsgeheimdienstes, spricht über die wahren Hintergründe des Vorgehens und wagt einen Ausblick auf den kommenden Prozeß der AfD gegen den Verfassungsschutz.
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