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Steuererleichterungen für Verfassungsfeinde: „Hamburgs rot-grüner Senat hat hier einen gefährlichen Sonderweg eingeschlagen!“

Steuererleichterungen für Verfassungsfeinde: „Hamburgs rot-grüner Senat hat hier einen gefährlichen Sonderweg eingeschlagen!“

Steuererleichterungen für Verfassungsfeinde: „Hamburgs rot-grüner Senat hat hier einen gefährlichen Sonderweg eingeschlagen!“

Die "Rote Flora" in Hamburg ist das Zentrum der Linksextremen in der Hansestadt (Archivbild) Foto: picture alliance / NurPhoto
Die "Rote Flora" in Hamburg ist das Zentrum der Linksextremen in der Hansestadt (Archivbild) Foto: picture alliance / NurPhoto
Die „Rote Flora“ in Hamburg ist das Zentrum der Linksextremen in der Hansestadt (Archivbild) Foto: picture alliance / NurPhoto
Steuererleichterungen für Verfassungsfeinde
 

„Hamburgs rot-grüner Senat hat hier einen gefährlichen Sonderweg eingeschlagen!“

Hamburg gewährt einer ganzen Reihe verfassungsfeindlicher Organisationen Steuervergünstigungen. Neben Linksextremen können sich auch Islamisten darüber freuen, wie eine Anfrage der AfD zeigt. Ihr Hamburger Fraktionsvorsitzender Alexander Wolf erhebt gegenüber der JF schwere Vorwürfe gegen die zuständigen Stellen der Hansestadt.
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Nicht erst seit den Ausschreitungen beim G20-Gipfel vor drei Jahren gilt Hamburg als eine der Hochburgen des Linksextremismus in Deutschland. Von Vorteil für die unterschiedlichen Gruppen dieses Spektrums ist dabei, daß einige von ihnen trotz Einstufung als „extremistisch“ durch den Verfassungsschutz als gemeinnützig gelten und entsprechende Steuervorteile genießen, wie eine Anfrage der AfD-Fraktion zeigt.

Außerdem wandern öffentliche Gelder in die Kassen von Gruppen wie der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA), einer seit Jahrzehnten überwachten linksextremen Organisation. Seit 2004 erhielt sie Zuwendungen der Stadt in Höhe von über 120.000 Euro. Ein anderes Beispiel für diesen Umgang des rot-grünen Senats mit Verfassungsfeinden ist der Verein „Junges Hamburg e. V.“. Dieser erhielt beispielsweise vor drei Jahren 7.295 Euro allgemeiner Förderung. Aber auch Islamisten können sich über Steuervergünstigungen freuen.

Der Hamburger AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Wolf erhebt gegenüber der JF schwere Vorwürfe gegen die zuständigen Stellen der Hansestadt.

Herr Wolf, eigentlich gilt: Einer Organisation, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wird, darf nicht der Status einer Gemeinnützigkeit gewährt werden. Der Hamburger Senat scheint diesen Grundsatz nicht so zu beherzigen, oder? 

Alexander Wolf: Ja, man faßt sich an den Kopf: Der Staat gewährt Steuervergünstigungen an Organisationen, die vom Staat als verfassungsfeindlich, als staatsfeindlich eingestuft werden – und das angesichts einer glasklaren Extremismusklausel im Gesetz (§ 51 Abs. 3 AO). Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Der rot-grüne Senat hat hier einen gefährlichen Hamburger Sonderweg eingeschlagen!

Man kann – und muß – den Verfassungsschutz durchaus sehr kritisch sehen, gerade wenn er politisch instrumentalisiert wird, gerade gegen die AfD. Aber wenn schon im Gesetz seit über 10 Jahren eine Extremismusklausel verankert ist, dann muß diese auch angewandt werden.

„Senat gewährt VVN-BdA Zuschüsse in fünfstelliger Größenordnung“

Wie beurteilen Sie es, daß mehrere linksextreme Organisationen in Hamburg nicht nur Steuervergünstigungen erhalten, sondern wie im Fall des VVN-BdA auch seit Jahren außerdem noch Zuwendungen im vierstelligen Bereich bekommen? Ist die Hamburger Finanzbehörde auf dem linken Auge blind? 

Wolf: Leider ja. Der VVN-BdA gilt als bundesweit größte linksextremistisch beeinflußte Organisation im Bereich des Antifaschismus. Er wird in Hamburg seit Jahrzehnten vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft. Während die Berliner Finanzbehörde dem VVN-BdA 2019 die Gemeinnützigkeit aberkannte, ließ das die Hamburger Finanzbehörden nicht nur unberührt. Der Hamburger Senat gewährte dem VVN-BdA in den letzten 15 Jahren jährlich auch noch Zuschüsse in vierstelliger, 2019 und 2020 sogar in fünfstelliger Größenordnung.

Der Szenetreffpunkt „Rote Flora“ im Schanzenviertel gilt als „Geldautomat“ der Linksextremen in Hamburg. Dort werden laut dem Extremismusforscher Karsten Hoffmann unter anderem Konzerte veranstaltet, die für Einnahmen sorgen. Warum tut der Senat nichts gegen die Infrastruktur der Szene?  

Wolf: Weil der rot-grüne Hamburger Senat auf dem linken Auge blind ist. Die Rote Flora ist nach Angaben des Senats das bedeutendste Kommunikations- und Treffzentrum der gewaltorientierten autonomen Szene in Hamburg und Umgebung. Von der „Roten Flora“ aus wurde die Gewalt rund um den G20-Gipfel in Hamburg maßgeblich organisiert – Konsequenzen hatte das bis heute nicht, entgegen der vollmundigen Ankündigung von Olaf Scholz (SPD, damals Erster Bürgermeister von Hamburg) nach dem G20-Gipfel. Das ursprünglich besetzte Gebäude der „Roten Flora“ gehört seit 2014 der SPD-nahen Lawaetz-Stiftung, die wiederum zu 100 Prozent der Stadt Hamburg gehört. Und die Stadt, der rot-grüne Senat, finanziert mit Steuergeldern auch noch die laufenden Betriebskosten, finanziert also die gewaltorientierte autonome Szene mit!

„Den Bock zum Gärtner gemacht“

Alexander Wolf
Alexander Wolf im Gespräch mit JF-Redakteur Christian Vollradt Foto: JF

Das „Islamische Zentrum Hamburg“ (IZH) gilt als Europazentrale der iranischen Mullahs und ist auch – aber nicht nur – wegen der Organisation der antisemitischen Al-Quds-Tage Beobachtungsobjekt des Hamburger Verfassungsschutzes. Dennoch kann der Trägerverein gemeinnützig bleiben? 

Wolf: Ich hoffe und fordere: Nein! Auch das ist unglaublich: Das IZH ist die Propagandazentrale des islamischen Extremismus schiitischer Prägung in Deutschland und Europa; die antisemitischen Al-Quds-Tage sprachen Sie bereits an. Das IZH wird seit vielen Jahren sowohl vom Landesamt wie vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet und als extremistisch eingestuft. Dennoch wurde der bereits zuvor gültige Freistellungsbescheid (Zuerkennung der Gemeinnützigkeit) im Jahr 2019 durch die Hamburger Finanzverwaltung erneut ausgestellt – mit anderen Worten: Spenden an das islamistische IZH sind steuerbegünstigt, können steuerlich abgesetzt werden.

Wir haben hier etwas angestoßen. Der Senat spricht jetzt von drei laufenden Aberkennungsverfahren; ich vermute, daß eines davon gerade das IZH betrifft, und daß das Aberkennungsverfahren erst in Folge unserer Anfrage, eingereicht am 13. Oktober 2020, eingeleitet wurde. Es wird deutlich, daß man in Hamburg bereits damit beschäftigt ist, die Folgen des vorliegenden Staatsversagens hinter den Kulissen zu beheben, um damit das Ausmaß des Skandals zu begrenzen.

Wie bewertet es Ihre Fraktion, daß das IZH darüber hinaus als Mitglied des Islamrats (Schura) Vertragspartner des Hamburger Senats beim Erteilen von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ist? 

Wolf: Damit hat der Hamburger Senat den Bock zum Gärtner gemacht. 2012 schloß der Senat einen Staatsvertrag unter anderem mit der SCHURA (Mitglied IZH) und der DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V.) – einem verlängerten Arm des türkischen Staates. Ausgerechnet diese Organisationen beim Erteilen von Religionsunterricht zu beteiligen und mit diesen die Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaft voranbringen zu wollen – das ist, als wenn Sie einen Brandstifter zum Feuerlöschen einsetzen.

„Das wird noch Konsequenzen haben“

Häufig hat der Senat Ihre Fragen unter Verweis auf das Steuergeheimnis der betroffenen Vereine nicht beantwortet. Sehen Sie Ihr Recht als Abgeordnete dadurch beschnitten? Sollten nicht die Steuerzahler der Hansestadt genauer Bescheid wissen müssen, inwieweit und in welchem Umfang Extremisten von finanziellen Vergünstigungen profitieren? 

Wolf: Der Senat versteckt sich hinter dem „Steuergeheimnis“ – und der verantwortliche Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) bemüht jetzt sogar den beliebten „fake-news“-Vorwurf. Beides überzeugt nicht.

Nach der Abgabenordnung ist die Veröffentlichung von Daten, die durch das Steuergeheimnis an sich geschützt sind, zulässig, wenn dafür ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. Das liegt hier zweifellos vor, denn durch die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit an gleich mehrere extremistische Vereine wird das Vertrauen der Allgemeinheit in die ordnungsgemäße Arbeit der Steuerverwaltung erheblich erschüttert – das erinnert an den Cum-Ex-Skandal, der jetzt durch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuß aufgearbeitet wird.

Und Herrn Dressel sage ich: Er möge Stellung nehmen zu den von uns recherchierten Freistellungsbescheiden für das IZH aus dem Jahre 2019 und für den VVN-BdA vom 13. Juni 2018.

Das wird noch Konsequenzen haben – nicht nur Dienstaufsichtsbeschwerden; am Ende müssen diejenigen dafür geradestehen, die als Finanzsenatoren dafür die Verantwortung tragen – Herr Dressel, der amtierende Finanzsenator, und ebenso der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher, der vorherige Finanzsenator.

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Dr. Alexander Wolf ist Vorsitzender der Hamburger AfD-Bürgerschaftsfraktion und Mitglied (Beisitzer) des AfD-Bundesvorstands

Die „Rote Flora“ in Hamburg ist das Zentrum der Linksextremen in der Hansestadt (Archivbild) Foto: picture alliance / NurPhoto
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