Im Grundgesetz steht nicht, daß Deutschland als eine „repräsentative Demokratie“ verfaßt sei, wie Justizministerin Zypries in ihrem FAZ-Beitrag meint. Im Gegenteil wird die Staatsgewalt vom Volk in „Abstimmungen“ ausgeübt. Diese verweigert die Parteienoligarchie, insbesondere über die Europäische Union. Den Parteienstaat mag man als Demokratie bezeichnen. Er ist deren Verfallserscheinung.
Im Grundgesetz steht auch nicht, daß Deutschland ein Einwanderungsland sei. Art. 20 und Art. 79 Abs. 3 GG schützen unabänderlich das deutsche Volk als politische Einheit. Eine-Welt-Politiker akzeptieren nur wehrlose Bevölkerungen als ihre Untertanen. Ausländer haben sich nicht in die Politik des Gastlandes einzumischen. Gerade darum stehen ihnen die Grundrechte der Versammlungs- und die Vereinigungsfreiheit nicht zu und schon gar nicht Wahlrechte.
Die Familien sind die feste Burg der Bürgerschaft gegen die staatliche Obrigkeit, Grundlagen des Gemeinwesens und des Gemeinwohls, eine intermediäre Gewalt. Ihr Kern sind die Ehepaare. Zypries vermag deren Unterschied zur gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nicht zu erkennen. Das ist Dekadenz.
Prof. Dr. Karl A. Schachtschneider ist Verfassungsrechtler.