Der frühere RAF-Angehörige und heutige Rechtsextremist Horst Mahler hat für sechs Monate seinen Reisepaß abgeben müssen. Damit wollen die Behörden ihn von der Teilnahme an einer offenbar vom iranischen Außenministerium geplanten Konferenz in Teheran zum Holocaust abhalten. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) befürchtete eine erhebliche Gefährdung der Belange der Bundesrepublik Deutschland und entzog ihm den Paß. Nun werden sicher Gerichte darüber befinden, ob diese Gefahr wirklich besteht, wenn ein Deutscher im Ausland eine Tat begehen sollte, die zwar hier, aber nicht dort strafbar ist, zum Beispiel den Holocaust zu leugnen. Ausgemacht ist das noch nicht. Das Mitleid mit Mahler hält sich jedoch in Grenzen. Die abrupten Kehrtwendungen in seinem Leben lassen viele an seiner politischen Zurechnungsfähigkeit zweifeln. Um so mehr wird ihn freuen, daß wenigstens das bundesdeutsche Polit-Establishment ihn ernst nimmt. Er wird „im Geiste“ in Teheran anwesend sein und als willkommenes Beispiel dafür dienen, wie Demokraten in Deutschland mit der Meinungsfreiheit umgehen. Etwas Besseres konnte Mahler und dem Iran eigentlich kaum passieren. Der Fall soll übrigens Schule machen. „Anlaßbezogene Reisebeschränkungen“ müßten auch sonst gegen Neonazis ausgesprochen werden, soll Schönbohm geäußert haben. So wie einige Verfassungsschützer Rechte und Rechtsextremisten definieren, muß man auf das Schlimmste gefaßt sein. Höchste Wachsamkeit ist geboten.