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Ärztliche Pflichtuntersuchungen für Kinder?

Ärztliche Pflichtuntersuchungen für Kinder?

Ärztliche Pflichtuntersuchungen für Kinder?

 

Ärztliche Pflichtuntersuchungen für Kinder?

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Nach der Deklaration des Weltärztebundes von Ottawa vom Oktober 1998 „hat jedes Kind ein naturgegebenes Recht auf Leben sowie das Recht auf Zugang zu den geeigneten Einrichtungen zur Gesundheitsförderung, Prävention und Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit“. Ärzte und andere Leistungserbringer des Gesundheitswesens sind verpflichtet, sich für die „Durchsetzung dieser Rechte einzusetzen“. Die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter tragen die Hauptverantwortung für die Entwicklung des Kindes, um dieses „bestmöglich zu schützen“. Neben allfälligen Krankheiten gilt es dabei ebenso, etwaige Fehlernährung zu bekämpfen und „gegen Kindesmißhandlung in all ihren verschiedenen Formen rigoros vorzugehen“. Diesen Grundsätzen fühlt sich der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte verpflichtet, der zugleich auf die UN-Kinderrechtskonvention verweist, die am 17. Februar 1992 in Deutschland Gesetzeskraft erlangt hat. Hier heißt es in Artikel 24 zur Gesundheitsvorsorge unter anderem, daß von den Vertragsstaaten sicherzustellen sei, „daß keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird“. Wenn Eltern nicht in der Lage oder nicht willens sind, ihrem Kind zu diesen Rechten zu verhelfen, muß der Staat in seiner Fürsorge für das Kind handeln. Kinder- und Jugendärzte kommen in diesem Zusammenhang nur ihren ärztlichen Aufgaben nach, wenn sie die regelmäßige Teilnahme an Präventionsmaßnahmen (Kinderfrüherkennungsuntersuchungen, Impfungen gemäß öffentlichen Empfehlungen) im Untersuchungsheft beziehungsweise Impfpaß dokumentieren. Dabei ist das Wohl des Kindes höherwertig als das vermeintliche Elternrecht. Sollten Eltern ihrer Pflicht nicht nachkommen, ist zu überlegen, ob das Kindergeld dann nicht sinnvollerweise für eine Fremdbetreuung der Kinder eingesetzt werden müßte. Dr. med. Wolfram Hartmann ist Präsident des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte und praktizierender Arzt in Kreuztal. Wer eine verpflichtende Vorsorgeuntersuchung fordert, sollte darlegen, wie er sich die Überwachung der verpflichteten Sorgeberechtigten vorstellt beziehungsweise die Konsequenzen für diese, wenn sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommen. In Berlin, wo eklatante Einzelfälle von Kindesmißhandlungen erst jüngst wieder Schlagzeilen machten, wurde im Oktober 2004 im Ausschuß für Inneres, Sicherheit und Ordnung skizziert, wie dies auszusehen hätte. Demzufolge müßte bei der Gesundheitsverwaltung eine Datensammlung über alle Berliner Kinder angelegt werden. Sämtliche Kinderärzte müßten nach jeder Vorsorgeuntersuchung eine Meldung über die erfolgte Untersuchung an die Gesundheitsverwaltung abgeben. Diese müßte für jedes Kind prüfen, ob die Vorsorgeuntersuchung fristgemäß erfolgte und gegebenenfalls das örtlich zuständige Jugendamt über das Ausbleiben der Untersuchung in Kenntnis setzen. Die örtlichen Jugendämter müßten dann Hausbesuche machen. Was passieren soll, wenn diese Hausbesuche erfolglos bleiben, weil niemand angetroffen wird oder weil Sorgeberechtigte das Gespräch verweigern, bleibt dabei offen. Für unser Rechtssystem üblich wären Geldbußen. Denkt man an den Zweck der Zwangsuntersuchung, so könnte man die Weigerung der Sorgeberechtigten flugs als Hinweis auf Mißhandlungen, Mißbrauch oder Vernachlässigung werten und über Polizeieinsätze oder die Entziehung der elterlichen Sorge nachdenken. Populär sind bei solchen Fragestellungen derzeit auch Vorschläge, die Kürzung von Sozialleistungen oder von Kindergeld als Sanktionsmittel einzusetzen. Es ist zu bezweifeln, daß ein solches Überwachungssystem noch angemessen ist. Es wäre sinnlos, die Jugendämter zusätzlich mit Überwachungsaufgaben bezüglich einer abstrakten Gefahr zu beschäftigen, da sie bei steigenden Fallzahlen ohnehin schon Schwierigkeiten haben, in Fällen konkreter Gefahr für Kinder ausreichend schnell tätig zu werden. Gernot Fleming ist Sozialwissenschaftler in Berlin und Autor zu gesundheitspolitischen Themen.

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