Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, daß im öffentlichen Dienst Beschäftigte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, nicht schlechter gestellt werden dürfen als verheiratete Beschäftigte. Der Anlaß: Bislang wurde der erhöhte Ortszuschlag allein den (normal) verheirateten Beschäftigten gewährt. Nun haben auch schwule und lesbische Lebenspartner einen Anspruch darauf. Der Urteilsspruch ist konsequent. Der Gesetzgeber hat es als opportun angesehen, den grundgesetzlich geforderten Schutz der natürlichen Form der Partnerschaft als Diskriminierung der pervertierten Varianten zu werten. Die Folgen dieser Entscheidung sind nun nicht nur gesellschaftlich, sondern auch rechtlich zu tragen. Schwule und Lesben werden durch dieses Urteil ermutigt, knallhart weiterzuklagen: auf das Recht zur Kinderadoption, danach die Berechtigung zur aus Eigenzellen geklonten Reagenzglasschwangerschaft, beides mit Anspruch auf Kinderzuschläge, bis hin zur Witwen-Rente für hinterbliebene Lesben und Versorgung des Witwers verstorbener Schwuler. Die Vorstellung, der staatlich garantierte Schutz der Familie müsse halt nur ein wenig aufgelockert werden, erweist sich als fataler Irrtum. Die Folgen sind dammbruchartig. Andererseits paßt das in das Gesamtbild der bundesrepublikanischen Dekadenz: Scheidungen, Abtreibungen, Kindesmißbrauch, verhaltensgestörte und drogensüchtige Kinder und Jugendliche – die Zahlen nehmen immer weiter zu. Die normale Familie wird in das Abseits der asozialen Randgruppen verdrängt – Orwell läßt grüßen.
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