Nach der Rückkehr von „Mehmet“ offenbart die Haftentlassung des Islamistenführers Metin Kaplan und dessen Abschiebeverbot weitere Probleme unserer Gesellschaft : Zweifel der Richter an einem fairen Gerichtsverfahren in der Türkei – dem EU-Beitrittskandidaten – rechtfertigen eine fortgesetzte Bedrohung der hiesigen Bevölkerung durch einen gefährlichen Extremisten, der als Asylant in den 1980er Jahren zu uns gekommen ist, jahrelang auf unsere Kosten gelebt hat und dessen verbotene Organisation heute über ein Millionenvermögen verfügt. Polizei und Behörden wissen kurz nach dessen Entlassung nicht einmal, wo Kaplan sich aufhält. Wie interpretieren diese Richter die Aufgaben unseres demokratischen Rechtsstaates? Ist das der Kampf gegen Terror oder gar der gesellschaftliche Umbau à la 68er? Setzen die Innenminister mit dem „Kampf gegen Rechts“ die Mittel für den Staatsschutz wirklich dort ein, wo sie der inneren Sicherheit unseres Gemeinwesens am meisten nützen? Die politisch Verantwortlichen wollen diese Probleme der inneren Sicherheit und Zuwanderung unter den Tisch kehren: der Sprecher der SPD-Regierungsfraktion jedenfalls sieht „keine Probleme mit dem Ausländerrecht“. CDU und CSU fordern dagegen eine vereinfachte Abschiebung krimineller Ausländer, denn das Schutzbedürfnis der Gemeinschaft steht über dem Schutzbedürfnis eines Einzelnen oder einer Minderheit.