Alkopops sind süße Mischgetränke aus Limonade und hochprozentigem Alkohol, meist Wodka oder Schnaps. In letzter Zeit haben sie sich in Deutschland rasend verbreitet und erfreuen sich auch bei Jugendlichen unter 18 Jahren, die diese Getränke eigentlich nicht selbst kaufen dürften, starker Beliebtheit. Seit vielen Jahren steigt der Pro-Kopf-Konsum von Alkohol unter Jugendlichen wieder dramatisch an. Damit stellen Alkopops eine echte Gefahr für die Gesundheit und das Wohlergehen der Jugendlichen dar. Dadurch daß der bittere Geschmack des destillierten Alkohols durch Unmengen Zucker (oft mehr als 20 Stücke Würfelzucker in einer 0,33 l-Flache) überdeckt ist, werden die Gefahren des Alkopop-Konsums maskiert. Der Alkoholgehalt einer Flasche, die süß und leicht schmeckt, liegt meist höher als der einer gleich großen Bierflasche. Das mit dem Konsum von mehreren Alkopops verbundene Risiko einer schnellen Intoxikation (Berauschung) wird übersehen oder gar nicht erst wahrgenommen. Insofern stellt der gewohnheitsmäßige Konsum dieser bunten Szene-Getränke, die vom Design her geradezu ideal auf Jugendliche zugeschnitten sind, eine Gefahr für eine spätere Gewöhnung mit Suchtcharakter dar. Daß Jugendliche durch die Verkaufs- und Abgaberegelungen des Jugendschutzgesetzes (ab 18 Jahren!) vor diesen Getränken ausreichend geschützt sind, ist leider nur eine Illusion, die von der Alkoholindustrie nur allzu gerne vorgeschoben wird. Nicht alles, was möglich ist, muß auch getan werden! Dieser Satz gilt auch für die Herstellung und Verbreitung der Alkopops, die sich trotz gegenteiliger Beteuerungen der Industrie gerade an die sehr jungen Käuferschichten richten, die den süß-klebrigen Geschmack von Limonaden sehr zu schätzen wissen. Im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes sollte die Produktion und der Vertrieb dieser Getränke gestoppt werden. Prof. Dr. Michael Klein ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Suchtpsychologie e.V. (DGSPS). Ich persönlich bin der Meinung, daß man natürlich bei den Jugendlichen heutzutage etwas vorsichtiger sein muß. Grundsätzlich bin ich jedoch dagegen, daß man dem Handel und auch der Gastronomie heute Vorschriften machen will, wie und was sie zu verkaufen haben. Die Bundesregierung hat überdies ja schon ab dem 1. Januar 2004 eine Strafsteuer eingeführt, die Alkopops (also stark alkoholhaltige Limonadegetränke) merklich teurer macht. Selbstverständlich sollte es so sein, daß seitens des Betriebes – ob Handelskaufmann oder Gastronom – darauf geachtet werden sollte, daß der Käufer dieses zur Debatte stehenden Produktes auch älter sein muß als 16 oder 18 Jahre. Nur kann unmöglich vermieden werden, daß auch Jüngere sich Zugang zu diesen Getränken verschaffen – wer es sich beschaffen wollte, der bekommt es auf Umwegen. Insofern bringt auch ein vom-Markt-Nehmen nichts, denn ich kann auch mit einer normalen süßen Limonade und einem Schuß Hochprozentigem jederzeit ein solches Mixgetränk selbst herstellen. Die Altersbeschränkung ist vollkommen legitim und auch notwendig, aber auch vollkommen ausreichend. Es gibt ja schon ein funktionierendes Arbeits- und Jugendschutzgesetz, welches in Gaststätten und öffentlichen Lokalitäten angewandt wird. Es ist zwar nicht immer nachvollziehbar, und es besteht auch ein gewisser Nachholebedarf in puncto Durchsetzung. Die jetzt Alarm schlagen, daß die Jugendlichen sich in Diskotheken mit diesem Getränk den Weg in die Sucht ebnen, sollten sich zuerst fragen, was Kinder mit 14 oder 15 Jahren überhaupt in einer solchen Veranstaltung zu suchen haben. Es bringt gar nichts, Alkopops aus dem Handel zu nehmen. Die Strafsteuer macht sie ohnedies schon unattraktiv genug. Reinhard Schreek ist Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes Hessen e.V. (HOGA).