Ob das von der rot-grünen Regierungskoalition beschlossene Zuwanderungsgesetz trotz der Unterzeichnung durch Bundespräsident Johannes Rau jemals in dieser Form in Kraft treten wird, hängt vom Ausgang der Bundestagswahl am 22. September ab. Gewinnt die Union die Bundestagswahl, dürfte der neue Kanzler Edmund Stoiber das Gesetz in wesentlichen Punkten noch vor dessen Inkrafttreten am 1. Januar des nächsten Jahres ändern. Auch Stoibers potentieller Koalitionspartner FDP dürfte sich den meisten Änderungswünschen der Union nicht verschließen. Darüber kann auch die jetzt von liberalen Spitzenpolitikern wie dem FDP-Vizechef Walter Döring aufgebaute Drohkulisse gegenüber der Union nicht hinwegtäuschen. Zu den zwischen Regierung und Opposition strittigen Punkten gehört der im Gesetz festgeschriebene Schutz auch vor geschlechtsspezifischer Verfolgung, die Ausnahmetatbestände beim Familiennachzug sowie die Regelungen für den Zuzug ausländischer Arbeitskräfte. Insgesamt kritisieren Vertreter der Unionsparteien, daß das Zuwanderungsgesetz zu viele Grauzonen enthält und nicht den Interessen Deutschlands entspricht. Nun wäe zwar mit einer Änderung des Gesetzes in diesen Punkten im Sinne der CDU/CSU das politische Vorhaben, die multikulturelle Gesellschaft durch Erleichterung der Einwanderung von Ausländern zu vollenden, gestoppt. Doch der politische Schaden, den besonders die Sozialdemokraten angerichtet haben, ist nicht mehr zu reparieren. Was der inzwischen zurückgetretene brandenburgische Ministerpräsident Manfred Stolpe, der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, und Bundespräsident Johannes Rau (alle SPD) bei freundlicher Mitwirkung von Bundeskanzler Gerhard Schröder in diesem Zusammenhang betrieben haben, hat bei vielen Bürgern den Eindruck hinterlassen, „denen da oben“ gehe es doch nur um die Sicherung ihrer Mehrheiten und die Ausübung ihrer Macht. Die Mehrheit im Bunderat für das rot-grüne Zuwanderungsgesetz war zu keinem Zeitpunkt vorhanden. Man mag die Art und Weise, wie SPD und Union am 22. März in der Länderkammer über den Verlauf der Abstimmung und vor allem über Wowereits Annahme, das von einer Großen Koalition aus SPD und CDU regierte Brandenburg habe nicht uneinheitlich, sondern mit Ja gestimmt, noch als Kasperletheater abtun. Aber daß Rau als Staatsoberhaupt dieses Gesetz dann in der vergangenen Woche – wenn auch mit Bedenken – unterschrieben hat, obwohl an dessen fomal korrektem Zustandekommen namhafte Staatsrechtler erhebliche Zweifel angemeldet haben, macht aus dem Zuwanderungsgesetz eine veritable Staatsaffäre. Dafür spricht auch, daß Raus Vorgänger als Bundespräsident, der frühere Verfassungsrichter Roman Herzog, bereits im März erklärte, er glaube nicht, daß das Gesetz auf grundgesetzmäßige Weise zustandegekommen sei. Schröder, von Anfang an der Drahtzieher des ganzen Verfahrens, ging es allein darum, seinem Herausforderer Stoiber eine Niederlage bei der Abstimmung beizubringen. Schon bei der Steuerreform hatte es sich für den Kanzler bezahlt gemacht, die Großen Koalitionen in Bremen und damals noch in Berlin aus dem Lager der Neutralen herauszukaufen und auf seine Seite zu ziehen. Doch Geschichte wiederholt sich nicht, und wenn doch, dann als Farce. So auch diesmal im Bundesrat. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) blieb bei seinem Nein, und dem offenbar von der SPD-Kampa ferngesteuerten Wowereit war anzusehen, daß er sich bei seiner eigenwilligen und gegen die herrschende Lehre aller Staatsrechtler stehenden Interpretation des brandenburgischen Durcheinanders nicht wohl fühlte. Der zweite im Bunde, Manfred Stolpe, hat sein Amt mittlerweile fast fluchtartig verlassen. Ein Schelm, wer glaubt, dieser Rücktritt sei bereits vor einem halben Jahr unter den Genossen vereinbart worden. Stolpe hat sich vor der Verantwortung davongemacht, die ihn vielleicht eingeholt hätte, wenn die von den unionsgeführten Ländern Bayern, Hessen und Thüringen angekündigte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz Erfolg haben sollte. Wann und vor allem wie das Karlsruher Gericht die Frage entscheiden wird, steht indes völlig in den Sternen. Doch Manfred Stolpe gehört zu den Menschen, die schon immer ein feines Gespür dafür hatten, wann Positionswechsel angesagt sind. Und Bundespräsident Rau hat sich – wieder einmal – gegen die Vernunft und vorherrschende juristische Lehrmeinung der Parteiräson gebeugt. „Bruder Johannes“ war vor allem immer Parteisoldat. Im Volk dürfte sich der Eindruck verfestigen, daß die Regierenden nicht allzuviel mit den Vorschriften der Verfassung, die mit gutem Grund Grenzen für die Herrschenden ziehen, im Sinn haben. Man greift zum Grundgesetz, wenn es paßt. Paßt es nicht, wird es uminterpretiert. Damit zieht der Kanzler der Beliebigkeit auch die Verfassung in seine Spielchen ein. Und die eigentliche Frage, ob die Mehrheit der Bundesbürger überhaupt mehr Zuwanderung und damit die multikulturelle Gesellschaft will, ist von der Regierung ohnehin nicht mit den Menschen diskutiert worden.