BERLIN. Die AfD hat die Rücknahme der Hochstufung der Partei zu einer „gesichert rechtsextremen Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz begrüßt. „Das ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen“, teilte Parteichefin Alice Weidel am Mittwoch nachmittag mit.
Zuvor hatte das Bundesamt die Rücknahme bekanntgegeben. Damit wolle die Behörde eine Prüfung einer Klage der Partei gegen sie im Eilverfahren ermöglichen, zitierte Rechtsanwalt Christian Conrad ein Schreiben des zuständigen Verwaltungsgericht Köln auf dem Kurznachrichtendienst X mit. Auch die Pressemitteilung zur Hochstufung wurde aus der Seite des Bundesamtes entfernt. Damit bleibt die AfD auf Bundesebene ein rechtsextremer Verdachtsfall.
++EIL++ #Verfassungsschutz nimmt Hochstufung zurück: Das @BfV_Bund hat soeben gegenüber dem Verwaltungsgericht in #Köln mittels der angeforderten Stillhaltezusage erklärt, dass es die @AfD vorerst nicht mehr als gesichert extremistische Bestrebung einstuft: pic.twitter.com/UWRVKWYJWv
— Christian Conrad (@RA_Conrad) May 8, 2025
Am Montag hatte die Partei einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gestellt, um den Verfassungsschutz zur Rücknahme der Einstufung zu zwingen. Demnach gebe es für dessen Vorgehen „keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte“. Zudem habe die Entscheidung eine „negative Abschreckungswirkung“, die den demokratischen Willensbildungsprozeß beschädige. Insbesondere AfD-Mitglieder wie Beamte, Soldaten und Richter könnten sich nun von der Partei abwenden, da bereits über „bundesweite dienstrechtliche Maßnahmen“ diskutiert werde.
AfD kritisiert Gutachten als politisch
Im Gutachten, dessen Teile der JF vorliegen, wirft das BfV der Partei von Alice Weidel vor allem ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“, welches „nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar“. Demnach ziele das Volksverständnis der AfD darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen und sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen.
Nach Angaben der Bild-Zeitung habe die am Dienstag aus dem Amt geschiedene Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Papier ohne ohne fachliche Prüfung durchgewunken. Kritik daran kam unter anderem vom CDU-Sicherheitsexperten Roderich Kiesewetter. „Frau Faeser muß in dieser sensiblen Angelegenheit schleunigst in ihrem Amt klären, was stimmt. Warum wurde das Gutachten entgegen der Zusage ihrer Sprecherin nicht geprüft?“, sagte er dem Blatt. (kuk)