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Schweiz: Kriegsverbrechen als Asylgrund

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Kriegsverbrechen als Asylgrund

Asylbewerber aus Sri Lanka, die in der Schweiz von Abschiebung bedroht sind, bezichtigen sich zunehmend selbst, an Kriegsverbrechen teilgenommen zu haben. Sie können sich dann gute Hoffung auf Rechtsschutz machen.
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Tamilischer Rebell (2005): Beteiligung an Kriegsverbrechen als Asylgrund Foto: picture alliance / AP Photo

BASEL. Asylbewerber aus Sri Lanka, die in der Schweiz von Abschiebung bedroht sind, bezichtigen sich zunehmend selbst, an Kriegsverbrechen teilgenommen zu haben. Grund ist eine Verfügung des Schweizer Bundesamtes für Migration, sämtliche Fälle „einer nochmaligen sorgfältigen Kontrolle zu unterziehen“. Droht den Asylbewerbern aufgrund von Verbrechen in ihrer Heimat Verfolgung, können sie nun nach einem Bericht der Basler Zeitung mit Duldung rechnen.

Auslöser ist der Fall von zwei Asylbewerbern aus Sri Lanka, die nach Ablehnung ihrer Anträge im Sommer ausgeschafft und unmittelbar nach ihrer Rückkehr verhaftet wurden. Ihnen wird in ihrer Heimat vorgeworfen, auf Seite der Rebellenarmee Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) gegen die Regierung gekämpft zu haben. Nun werden die beiden Fälle vom Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen untersucht.

Ex-Kämpfer als geduldeter Asylbewerber

Lobbyorganisationen in der Schweiz forderten daraufhin eine Überprüfung aller Anträge, welche die Behörde derzeit durchführt. Sollte sich dabei herausstellen, daß Asylbewerber an Verbrechen beteiligt waren, verlieren sie zwar einerseits „wegen verwerflicher Handlungen“ die Asylwürdigkeit, werden aber wegen ihrer Gefährdung im Heimatland vorläufig geduldet.

In dem Fall eines 44 Jahre alten Mannes, der zeitweilig über sechshundert Männer der LTTE befehligt hatte, geht das Amt davon aus, daß sich dieser „direkt oder indirekt eines oder mehrerer Verbrechen wie beispielsweise vorsätzlicher Tötung oder vorsätzlicher schwerer Körperverletzung schuldig gemacht hat“. Dennoch sei eine Ausweisung in die Heimat zum gegenwärtigen Zeitpunkt „nicht zulässig“, da der mutmaßliche Kriegsverbrecher „die Flüchtlingseigenschaft“ erfülle.

Tamilen beschuldigen sich selbst

Als Reaktionen auf diese Entscheidung beschuldigen sich nun viele ehemalige LTTE-Kämpfer selbst. In einem Fall präsentierte ein Antragsteller sogar einen Sprengstoffgürtel, mit dem er beweisen wollte, als Drahtzieher an zahlreichen Anschlägen auf Regierungspersonen beteiligt gewesen zu sein. Darunter das erfolgreiche Attentat auf Minister Jeyaraj Fernandopulle.

Die Gefahr, aufgrund begangener Verbrechen die Asylwürdigkeit zu verlieren, ist für Tamilen gering. Laut einer Sprecherin des Amtes, Sibylle Siegwart, seien seit 1983 lediglich in 43 Fällen die Asylanträge abgelehnt worden. 26 Personen hatten daraufhin eine vorläufige und die restlichen 17 eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung erhalten. Laut Amnesty International leben in der Schweiz rund 50.000 Personen aus Sri Lanka, etwa die Hälfte von ihnen wurde mittlerweile eingebürgert.

Der Bürgerkrieg in Sri Lanka dauerte von 1983 bis 2009 und endete mit dem Sieg der Regierung. Er wurde von zahlreichen Kriegsverbrechen sowohl auf Seite der tamilischen Rebellen als auch der singhalesischen Armee begleitet. (FA)

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