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Arbeitskreis Panafrikanismus: Angeblicher Rassismus: Klage gegen Münchner Diskotheken

Arbeitskreis Panafrikanismus: Angeblicher Rassismus: Klage gegen Münchner Diskotheken

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Arbeitskreis Panafrikanismus
 

Angeblicher Rassismus: Klage gegen Münchner Diskotheken

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Panafrikanismus München, Hamado Dipama, hat sieben Münchner Diskotheken wegen angeblichen Rassismus verklagt. Er wirft den Klubs vor, dunkelhäutigen Personen gezielt den Einlaß zu verwehren. Die Betreiber wehren sich.
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Türsteher: Münchner Klubs wehren sich gegen Rassismus-Vorwurf Foto: picture-alliance/ZB

MÜNCHEN. Der Vorsitzende des Arbeitskreises Panafrikanismus München, Hamado Dipama, hat sieben Münchner Diskotheken wegen angeblichen Rassismus verklagt. Er wirft den Klubs vor, dunkelhäutigen Personen gezielt den Einlaß zu verwehren. „Wegen der Hautfarbe abgelehnt zu werden, ist Alltag“, beklagte Dipama.

Hintergrund ist ein Test, den der 38jährige nach eigenen Angaben mit anderen Schwarzafrikanern im Mai in 25 Münchner Diskotheken durchgeführt hatte. In 20 hätten ihnen die Türsteher den Zutritt verweigert. Dipama fordert nun die Zahlung von Schmerzensgeld. Das Amtsgericht München bestätigte den Eingang der Klagen.

Die Betreiber weisen den Rassismus-Vorwurf unterdessen zurück: „Ob man in einen Club reinkommt oder nicht, kommt auf ganz viele Sachen an“, sagte Alexander Wolfrum, Vorsitzende des Verbandes der Münchner Kulturveranstalter. „Ein Mann im Anzug kommt nun einmal nicht so einfach in einen Techno-Club.“

Vorwurf: Deutsche Sprache oft rassistisch

Es ist nicht die erste derartige Beschwerde des Arbeitskreises Panafrikanismus. Im vergangenen Jahr forderte die Gruppierung die Tilgung des Wortes „Schwarzfahren“. In einer Pressemitteilung heißt es, das Wort habe „wie viele Begriffe und Konzepte der deutschen Sprache einen rassistisch konnotierten, ideologischen Hintergrund“.

2009 setzte sich der Verein dafür ein, den Begriff „Neger“ für verschiedene Bier-Mixgetränke mit einem staatlichen Verbot zu versehen. Diese sollten „demokratisch-gesellschaftlich neutrale“ Namen bekommen. „Daß der Begriff ‘Neger’ noch ungestraft verwendet wird, ist ein Beweis dafür, daß Rassismus bislang von den Bundesländern und von der deutschen Regierung nicht als ein Problem der Gesellschaft dieses Landes wahrgenommen wird.“ (ho)

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