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Islamistische Gewalt: Attentäter wegen Terrorismus angeklagt

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Islamistische Gewalt
 

Attentäter wegen Terrorismus angeklagt

Im geplanten Attentat auf den Pro-NRW-Vorsitzenden Markus Beisicht hat der Bundesgerichtshof nun auch Haftbefehle wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung erlassen
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Absperrband der Polizei: Anklage wegen Terrorismus Foto: www.pixelio.de/Paul-Georg Meister

KARLSRUHE. Im geplanten Attentat auf den Pro-NRW-Vorsitzenden Markus Beisicht hat der Bundesgerichtshof Haftbefehle gegen die vier verdächtigen Islamisten erlassen. Die Beschuldigten sind jetzt unter anderem „dringend verdächtig, sich als Mitglieder einer inländischen terroristischen Vereinigung“ zu einem Mord verabredet zu haben. Damit wurde die bisherigen Haftbefehle des Amtsgerichtes Dortmund gegen Enea B., Koray D., Marco G. und Tayfun S. ersetzt.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Männern vor, sich im vergangenen November „zu einer militant-islamistischen Gruppierung“ zusammengeschlossen zu haben, mit dem Ziel, mehrere Pro-NRW-Politiker zu töten. Zu diesem Zweck seien bereits eine Schußwaffe, Munition und bombenfähige Chemikalien beschafft worden. Auch hätte die Terrorgruppe schon Wohnsitze ihrer potentiellen Opfer und mögliche Fluchtwege ausgespäht.

Das Quartett soll das Attentat auf Beisicht für den 13. März geplant haben. Nach der Verhaftung wurde bekannt, daß einer der Verdächtigen, Koray D., kurz vor einer Laufbahn als Polizist stand. (FA)

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