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Vereinigte Staaten: Oberster Gerichtshof vor Grundsatzurteil zur Homo-Ehe

Vereinigte Staaten: Oberster Gerichtshof vor Grundsatzurteil zur Homo-Ehe

Vereinigte Staaten: Oberster Gerichtshof vor Grundsatzurteil zur Homo-Ehe

Supreme_Court_US_2010
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Vereinigte Staaten
 

Oberster Gerichtshof vor Grundsatzurteil zur Homo-Ehe

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat angekündigt, über die Verfassungsmäßigkeit von gleichgeschlechtlichen Ehen urteilen zu wollen. Die Richter nahmen damit die Beschwerde von Verteidigern der kalifornischen Volksabstimmung „Proposition 8“ zur Entscheidung an.
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Die neun Richter des Obersten Gerichtshof Foto: wikimedia/ Steve Petteway

WASHINGTON. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat angekündigt, über die Verfassungsmäßigkeit von gleichgeschlechtlichen Ehen urteilen zu wollen. Die Richter nahmen damit die Beschwerde von Verteidigern der kalifornischen Volksabstimmung „Proposition 8“ zur Entscheidung an.

Im November 2008 hatte Kalifornien in der Volksabstimmung für ein Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen votiert. Ein Bundesappellationsgericht hatte die Abstimmung jedoch annuliert, da sie nach Meinung der Richter dem Verfassungsrecht auf Gleichbehandlung entgegenstehe.

Urteil für Juni erwartet

Der Fall soll ab März verhandelt werden. Mit einem Urteil wird frühestens im Juni gerechnet. Die neun Richter haben dabei drei Entscheidungsmöglichkeiten. Erstens könnten die Richter die Verfassungsmäßigkeit von „Proposition 8“ bestätigen. Damit läge die Zuständigkeit in der Frage weiterhin bei den Bundesstaaten.

Zweitens könnten sie ein Urteil fällen, das nur den Fall in Kalifornien behandelt, ohne ein Grundsatzurteil zu sprechen. Als dritte Möglichkeit könnten die Richter das Urteil des Appellationsgerichts bestätigen und damit eine Wiederaufnahme von Homo-Ehen in Kalifornien beschließen. Diese hatte der Appellationsgerichtshof bis zu einer endgültigen Entscheidung vorübergehend ausgesetzt.

Auswirkungen auf das ganze Land

Ein solches Urteil, daß das Verfassungsrecht Homosexueller auf Gleichbehandlung unterstreichen würde, hätte Auswirkungen auf alle 50 Bundesstaaten, die sich einer Legalisierung dann nicht mehr verschließen könnten. Bisher haben neun Bundesstaaten die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert. Von den 41 Staaten, in denen sie illegal ist, haben 30 Staaten ein ausdrückliches Verbot in ihrer Verfassung.

Beobachter rechnen mit einer knappen Entscheidung. Bei vier konservativen und vier liberalen Richtern wird erwartet, daß Richter Anthony Kennedy abermals das Zünglein an der Waage sein könnte. In der Vergangenheit hatte sich der 76jährige zumeist den konservativen Richtern angeschlossen, jedoch bei Fragen gleichgeschlechtlicher Lebensverhältnisse häufig eine libertäre Position vertreten und mit den liberalen Richtern abgestimmt.

Zuspruch zur Homo-Ehe steigt

Die Entscheidung erfolgt zu einem Zeitpunkt gesteigerter Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Ehen in der Gesellschaft. Im November sprachen sich Wähler in Volksabstimmungen in Maine, Maryland und Washington für die Homo-Ehe aus. In Minnesota kippten die Wähler eine Volksinitiative, die die traditionelle Ehedefinition in die Verfassung des Staates schreiben wollte. Bei den Präsidentschaftswahlen im November ergaben Nachwahlbefragungen zudem, daß erstmals eine knappe Mehrheit die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen befürwortet. (tb)

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