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Initiative: Französisches Genozid-Gesetz vorläufig gestoppt

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Französisches Genozid-Gesetz vorläufig gestoppt

Das französische Genozid-Gesetz, mit dem die Leugnung staatlich anerkannter Völkermorde unter Strafe gestellt werden soll, liegt vorläufig auf Eis. 135 Abgeordnete aus dem Senat und der Nationalversammlung unterstützten bis Dienstag eine Initiative, nach der das Gesetz zuerst vom Verfassungsrat auf seine Rechtmäßigkeit geprüft werden soll.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

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Sitz der Nationalversammlung: Armenier-Gesetz gestoppt Foto: Wikimedia/Christophe Eyquem Lizenz: bit.ly/EAMLj

PARIS. Das französische Genozid-Gesetz, mit dem die Leugnung staatlich anerkannter Völkermorde unter Strafe gestellt werden soll, liegt vorläufig auf Eis. 135 Abgeordnete aus dem Senat und der Nationalversammlung unterstützten bis Dienstag eine Initiative, nach der das Gesetz zuerst vom Verfassungsrat auf seine Rechtmäßigkeit geprüft werden soll, berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Nötig gewesen wären 60 Abgeordnete.

Das Verfassungsgericht muß innerhalb von 30 Tagen eine Stellungnahme abgeben, ob das geplante Gesetz mit der französischen Verfassung vereinbar ist. Bereits vor Zustimmung des Senates in der vergangenen Woche hatte eine Kommission betont, daß mit dem Vorhaben das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt werde.

Glückwünsche aus der Türkei

Nationalversammlung und Senat hatten das von Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy unterstützte Gesetz mit jeweils großer Mehrheit angenommen. Damit sollte neben der Leugnung des Holocausts auch der systematische Massenmord an den Armeniern, bei dem zwischen 1915 und 1917 etwa 1,5 Millionen Christen im Gebiet der heutigen Türkei ermordet wurden, mit einer einjährigen Gefängnisstrafe oder eine Zahlung von bis zu 45.000 Euro bestraft werden. Die Regierung in Paris hatte dies bereits 2001 als Völkermord eingestuft.

Lob für die Einschaltung des Verfassungsgerichtes kam unterdessen aus der Türkei. Regierungschef Recep Tayyip Erdogan beglückwünschte die Parlamentarier und forderte den Verfassungsrat auf, jetzt „das Notwendige“ zu tun: „Der Schritt entspricht dem, was wir von Frankreich erwarten.“ Bereits kurz nachdem die Gesetzesvorlage beschlossen wurde, hatte der türkische Staatspräsident Abdullah Gül die französischen Mandatsträger aufgefordert, den Verfassungsrat einzuschalten. (ho)

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