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Frankreich: „Burka-Märtyrerin“ muß ins Gefängnis

Frankreich: „Burka-Märtyrerin“ muß ins Gefängnis

Frankreich: „Burka-Märtyrerin“ muß ins Gefängnis

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Frankreich
 

„Burka-Märtyrerin“ muß ins Gefängnis

Weil eine Muslimin wiederholt den in der französischen Öffentlichkeit verbotenen islamischen Gesichtsschleier trug, soll sie nun für zwei Jahre ins Gefängnis und eine Strafe von rund 30.000 Euro zahlen.
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Burka-Trägerin Foto: Wikimedia/Antoine Taveneaux

PARIS. Weil eine Muslimin wiederholt den in der französischen Öffentlichkeit verbotenen islamischen Gesichtsschleier trug, soll sie nun für zwei Jahre ins Gefängnis und eine Strafe von rund 30.000 Euro zahlen. Zuletzt lehnte Hind Ahmas die Autorität eines Pariser Kriminalgerichtes ab, welches einen zweiwöchigen Kurs in Staatsbürgerkunde anordnete. Unter anderem weigerte sie sich, unverschleiert vor dem Gericht zu erscheinen.

„Es ist für mich ausgeschlossen, den Schleier abzulegen“, wird Ahmas in den Medien zitiert. „Ich werde ihn nicht ablegen. Die Richter brauchen Unterrichtsstunden in Staatsbürgerkunde, nicht ich.“ Die 32jährige Mutter fiel seit dem im April in Kraft getretenen Burka-Verbot immer wieder durch Provokationen auf. So erschien sie gemeinsam mit der Muslimin Kenza Drider verschleiert auf einer Veranstaltung des konservativen Politikers Jean-Francois Copé.

Präsidentschaftskandidatin hofft auf Propaganda-Coup

Drider will für die kommende Präsidentschaftswahl kandidieren, für die sie auch auf Wahlplakaten vollverschleiert wirbt. Als politisches Programm plädiert sie für den Ausstieg aus der Atomenergie und der Abwertung des Euro um zehn Prozent. Sollte Ahmas während des Wahlkampfes als „Märtyrerin“ ins Gefängnis müssen, erhoffen sich die Frauen eine größere Öffentlichkeit. Zumindest in islamischen Ländern wird der Fall aufmerksam verfolgt. (FA)

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