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DDR-Aufarbeitung: Jahn verteidigt Versetzung von Ex-Stasimitarbeitern

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DDR-Aufarbeitung: Jahn verteidigt Versetzung von Ex-Stasimitarbeitern

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DDR-Aufarbeitung
 

Jahn verteidigt Versetzung von Ex-Stasimitarbeitern

Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen der DDR-Staatssicherheit, Roland Jahn, hat die geplante Versetzung von 45 Beschäftigten mit Stasi-Vergangenheit verteidigt. „Das tut Opfern weh. Und deren Empfindungen müssen ernst genommen werden.“
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Kopie einer Auskunft der Stasi-Unterlagenbehörde: Ausgehändigt von einem Ex-Stasimitarbeiter? Foto: Wikipedia/Hajotthu

HALLE. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen der DDR-Staatssicherheit, Roland Jahn, hat die geplante Versetzung von Beschäftigten mit Stasi-Vergangenheit verteidigt. „Das tut Opfern weh. Und deren Empfindungen müssen ernst genommen werden“, sagte er bei einer Veranstaltung in der Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen am Mittwoch.

Die Versetzung ändere nichts an seinem „Respekt gegenüber ihnen als Menschen“, versicherte der ehemalige DDR-Bürgerrechtler, der seit diesem Jahr die Behörde leitet. Gleich nach Amtsantritt hatte es sich Jahn zur Aufgabe gemacht, Mitarbeiter mit Stasi-Vergangenheit in andere Bundesbehörden zu versetzen. Dies brachte ihm heftige Kritik vor allem von der SPD ein.

Vorwurf einer „Lex Jahn“ haltlos

Der Leiter der Gedenkstätte, Hubertus Knabe, verteidigte Jahn vor diesen Anfeindungen. Es sei ein Zeichen für „schiefe Maßstäbe“, wenn Jahn gegen etwas derart offensichtlich Kritikwürdiges vorgeht und sich dennoch dafür rechtfertigen müsse, sagte er nach einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung. „Das ist eine völlig verkehrte Welt. Da stimmt etwas nicht.“

Der FDP-Sprecher der Bundesfraktion für den Aufbau Ost, Patrick Kurth, wies den Vorwurf zurück, die für die Versetzung geplante Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes der Regierungskoalition wäre eine persönliche Angelegenheit Jahns. „Wir setzen unabhängig Dinge um, die wir für richtig halten.“ Es sei daher verfehlt, wenn Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) und die Linkspartei-Abgeordnete Luc Jochimsen die Gesetzesänderung als eine „Lex Jahn“ zu bezeichneten. (FA)

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