LUXEMBURG. Deutschland muß homosexuelle Lebenspartnerschaften bei der Regelung der Altersvorsorge künftig mit der Ehe gleichstellen. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg hervor.
Die Richter bemängelten, daß die aktuellen Regelungen weitgehend gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU verstießen, nach der niemand wegen seiner sexuellen Orientierung im Arbeitsleben benachteiligt werden darf. Schwule und lesbische Staatsangestellte können demnach rückwirkend bis zum Jahr 2003 entsprechende Leistungen nachfordern.
Keine Unterschiede zur Ehe
Geklagt hatte ein ehemaliger Angestellter der Stadt Hamburg, der zwischen 1950 und 1990 im öffentlichen Dienst gearbeitet hatte und seit 1969 ununterbrochen mit seinem Partner zusammenlebt. 2001 schlossen die beiden Männer auch eine Lebenspartnerschaft. Als er das seinem ehemaligen Arbeitgeber mitteilte, lehnte dieser eine Erhöhung des Rentenanspruchs ab.
Die Richter argumentierten nach einem Bericht der Nachrichtenagentur dapd, daß, abgesehen von der Verschiedengeschlechtlichkeit, kein Unterschied zu einer Ehe bestehe und Homosexuellen somit die gleichen Rechte zuständen. Die Bundesregierung plant derzeit eine rückwirkende Gleichstellung ab dem ersten Januar 2009. (ho)