Am ersten Tag des Jahres ist Fritz Tobias verstorben, hochbetagt mit 98 Jahren. Das Ereignis wurde in der deutschen Presse viel und teilweise kontrovers kommentiert. So war dieser Tage noch einmal ein Echo der jahrzehntelangen Debatten zu hören, die Tobias mit seinem Lebenswerk ausgelöst hat – dem Nachweis der Alleintäterschaft des holländischen Kommunisten Marinus van der Lubbe am Reichstagsbrand 1933.
Diesen Nachweis konnte politisch kaum jemand wirklich brauchen, als Tobias ihn Ende der 1950er Jahre zu publizieren begann. Die Kommunisten hatten kurz nach dem Brand in England bereits einen informell-öffentlichen „Prozeß inszeniert, in dem sie zielsicher die Nationalsozialisten als Brandstifter „verurteilten“. Die Nationalsozialisten selbst mühten sich in einem Konterversuch darum, im Reichstagsbrand den Auftakt eines kommunistischen Putschversuchs nachweisen zu können, wie sie es nach der Tat behauptet und politisch ausgenutzt hatten. Also versuchten sie ihrerseits, den in Leipzig stattfindenden juristischen Prozeß gegen van der Lubbe entsprechend zu gestalten. Das gelang nicht, und die mitangeklagte kommunistische Prominenz von Dimitrov bis Torgler wurde freigesprochen. Die westlichen Alliierten und der Ostblock gemeinsam drückten dann nach 1945 weiter und erneut das Tatbild einer nationalsozialistischen Verschwörung in die Presse und die Geschichtsschreibung.
Der große Kladderadatsch
Tobias präsentierte unbeirrt und streitbar dennoch seine Ergebnisse und hat sich in großem Ausmaß durchgesetzt. Wenn er darüber hinaus gelegentlich die Ansicht äußerte, die Entstehung der deutschen Diktatur lasse sich damit als Folge einer verworrenen Einzeltat erklären, ging das sicher zu weit. Van der Lubbe mochte allein gehandelt haben. Daß die deutschen Arbeiter aber „ein paar Jahre Hitler aushalten“ müssten, um den großen Kladderadatsch möglich zu machen, war durchaus die kommunistische Parteilinie der Jahre 1932/33, die Lubbe mit seiner Tat de facto gefördert hat.
Andererseits muß man Zweifel hegen, ob die Aussetzung der Weimarer Verfassung ohne den Reichstagsbrand unterblieben wäre. Das führt dann allerdings zu einem Punkt, den heute häufig niemand so recht hören will: der Anerkennung des Nationalsozialismus als eines politischen Phänomens, das 1933 starke Gründe für seine Existenz in dem damals gegebenen politischen Umfeld beanspruchen konnte. In diesem Bewußtsein findet dann auch der Reichstagsbrand seine angemessene Zuordnung – ob als imaginierte Verschwörung oder als nachgewiesene Einzeltat.