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Asylrecht: Berlin und Brandenburg lockern Residenzpflicht

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Asylrecht
 

Berlin und Brandenburg lockern Residenzpflicht

Die Bundesländer Berlin und Brandenburg haben sich darauf verständigt, die Residenzpflicht für Asylbewerber und geduldete Ausländer zu lockern.
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Cato, Palmer, Exklusiv

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Sprachpuzzle Asylrecht: Großzügige Regelung in Berlin und Brandenburg Foto: Pixelio/Dieter Schütz

BERLIN. Die Bundesländer Berlin und Brandenburg haben sich darauf verständigt, die Residenzpflicht für Asylbewerber und geduldete Ausländer zu lockern. Künftig können sich diese auf einfachen Antrag hin auch im jeweiligen Nachbarland uneingeschränkt bewegen. Lediglich der Wohnsitz dürfe nicht verändert werden. Man habe damit für Asylanten „ein Stück mehr Freiheit geschaffen“, lobte der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) den Beschluß.

Nach eigenen Angaben handelt es sich dabei deutschlandweit um „die großzügigste Regelung für die Erteilung von Verlassenserlaubnissen“. Gemeinsam mit dem brandenburgischen Innenminister Rainer Speer (SPD) will Körting nun eine Neuregelung für ganz Deutschland anstreben. Eine generelle Aufhebung der Residenzpflicht über die Landesgrenzen hinaus läßt das bisherige Bundesrecht nicht zu.

Initiative für ganz Deutschland angekündigt

Als „pragmatische und vernünftige Regelungen“ bezeichnete Speer die Erlasse. „Nachvollziehbare Anlässe dafür kann es viele geben: Sport Kultur, Religionsausübung, Ausbildung, Besuche bei Freunden und Familie“, sagte der SPD-Politiker. Sein Amtskollege Körting brachte ein Beispiel einen „Asylbewerber, der in Potsdam oder Berlin zur Schule geht“, bisher aber nicht „mit seinen Klassenkameraden gemeinsam einen Ausflug“ machen könne.

In Berlin leben rund 1.700 Asylantragsteller und 3.500 geduldete Ausländer. Weitere 1.100 Asylantragsteller und 1.700 geduldete Ausländer halten sich in Brandenburg auf. Dort können sich diese jetzt prinzipiell frei bewegen und sind nicht mehr an einen bestimmten Bezirk gebunden. Die Residenzpflicht wurde ursprünglich eingeführt, um den Asylmissbrauch einzuschränken. (FA)

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