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Islamisierung: Belgischer Parlamentsausschuß stimmt für Burka-Verbot

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Islamisierung
 

Belgischer Parlamentsausschuß stimmt für Burka-Verbot

Der Innenausschuß des belgischen Parlaments hat sich für ein Verbot der Burka in der Öffentlichkeit ausgesprochen. Von den Grünen bis zum Vlaams Belang reichte die Zustimmung zum Gesetzentwurf.
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Burka-Trägerinnen (in Afghanistan): „ein mobiles Gefängnis“ Foto: Wikipedia/Steve Evans

BRÜSSEL. Der Innenausschuß des belgischen Parlaments hat sich für ein Verbot der Burka ausgesprochen. Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Vollverschleierung moslemischer Frauen in der Öffentlichkeit unter Strafe gestellt werden.

Mitte April soll der entsprechende Vorschlag im Plenum des Parlaments beraten werden. Stimmt die Mehrheit der Abgeordneten dafür, wäre Belgien der erste europäische Staat, in dem Kleidungsstücke wie Burka und Nikab, die das Gesicht vollständig oder fast ganz verhüllen, im öffentlichen Raum nicht mehr getragen werden dürfen. Das Kopftuch wäre von dieser Regelung jedoch nicht betroffen.

Geld- oder Haftstrafe bei Verstoß

Das Verbot gelte für Straßen, Parks, Sportanlagen, öffentliche Gebäude sowie in Geschäften und Restaurants. Bei Verstößen sei eine Geldstrafe von bis zu 25 Euro oder eine Haftstrafe von bis zu sieben Tagen vorgesehen.

Zur Begründung werden unter anderem Sicherheitserwägungen angeführt, wonach Menschen jederzeit erkannt werden müßten. Außerdem widerspreche die Burka der Würde der Frau und sei „ein mobiles Gefängnis“, meinte der Fraktionsvorsitzende der wallonischen Liberalen, Daniel Bacquelaine laut der österreichischen Zeitung Die Presse.

Widerspruch zu weltanschaulicher Neutralität des Staates

Für den Gesetzentwurf haben sich die Regierungsmehrheit aus flämischen Christdemokraten und Liberalen sowie den wallonischen Liberalen und Sozialisten, aber auch oppositionelle Parteien wie die Grünen und der Vlaams Belang ausgesprochen.

Unterdessen hat im Nachbarland Frankreich der Staatsrat das Burka-Verbot für nicht zulässig erklärt. Das verfassungsrechtliche Beratungsgremium kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, daß Verbot des Kleidungsstückes stehe im Widerspruch mit der von der Verfassung gebotenen weltanschaulichen Neutralität des Staates.

Allerdings könnten bereits bestehende Vermummungsverbote auf die Burka überall dort augedehnt werden, wo Identifikationen in der Öffentlichkeit möglich sein müssen. (vo)

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