BERLIN. Der Bundesverfassungsschutz hat seit 1987 Informationen über mehrere Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen gesammelt. Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion finden sich im „Aktenhinweissystem des Verfassungsschutzverbundes Nachrichtendienstliches Informationssystem“ (NADIS) für den Zeitraum von 1987 bis 2009 insgesamt 40 Hinweise auf Abgeordnete.
Davon stehen 30 im Zusammenhang mit der Beobachtung von Abgeordneten der Linkspartei beziehungsweise der PDS „wegen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“.
Bei den restlichen zehn Hinweisen handelt es sich um Abgeordnete der SPD- und der Unionsfraktion. Sie stehen im Zusammenhang mit Verdachtsfällen auf „geheimdienstliche Tätigkeiten“ der Parlamentarier.
Seit 2002 nur noch Einträge zur Linkspartei
In der elften Legislaturperiode (1987 bis 1990) finden sich Hinweise auf drei Abgeordnete der PDS sowie einen Abgeordneten der CDU. In der darauffolgenden Periode (1990 bis 1994) gibt es Eintragungen zu fünf Abgeordneten der PDS, drei der CDU und vier der SPD. Für den Zeitraum von 1994 bis 1998 verfügt der Verfassungsschutz über sieben Hinweise zu Abgeordneten der PDS, drei der CDU und zwei der SPD.
In der darauffolgenden Wahlperiode (1998 bis 2002) gibt es Aktenfunde zu zwölf Abgeordneten der PDS sowie zu zweien der SPD. Zwischen 2002 und 2005 tätigten die Verfassungsschutzbehörden Eintragungen zu zwei Parlamentariern der PDS, und in der vergangenen Legislaturperiode finden sich im NADIS Hinweise zu 27 Abgeordneten der Linkspartei. Von diesen wurden elf bereits in früheren Perioden geführt. (krk)