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„Bürger in Wut“: Timke siegt vor Gericht

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Der Vorsitzende der Wählervereinigung „Bürger in Wut“, Jan Timke Foto: Privat

BREMEN. Der Bremer Bürgerschaftsabgeordnete und Vorsitzende von Bürger in Wut, Jan Timke, ist vom Vorwurf des Wahlbetrugs freigesprochen worden.

Das Bremerhavener Amtgericht entschied gestern, daß Timkes Dienstort Berlin, wo er als Bundespolizist tätig war, nicht wie von der Staatsanwaltschaft geschehen mit seinem Wohnort gleichzusetzen sei. Die Anklage hatte Timke vorgeworfen, er habe zum Zeitpunkt der Wahl seinen ersten Wohnsitz in Berlin gehabt. Dadurch wäre er in Bremerhaven rechtlich nicht wählbar gewesen und hätte Wahlbetrug begangen.

Timke erleichtert über Urteil

Timke konnte jedoch vor Gericht nachweisen, daß er sich aufgrund von Urlaubs- und flexiblen Arbeitstagen in den drei Monaten vor der Wahl überwiegend in seiner Wohnung in Bremerhaven aufgehalten habe.

Der 38 Jahre alte Abgeordnete sagte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT, er habe mit der Entscheidung des Gerichts gerechnet. Dennoch sei er erleichtert. „Nun kann ich mich endlich hundert Prozent auf mein Mandat in der Bremer Bürgerschaft konzentrieren.“

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Marc Jongen, ESN Fraktion
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