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Streit um christliches Schulgebet

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Dietrich_Bonhoeffer
Dietrich Bonhoeffer im Jahr 1939 Foto: Deutsches Bundesarchiv

NEUSS. Für Proteste hat ein Gebetsverbot an einer Gemeinschaftsgrundschule im nordrhein-westfälischen Korschenbroich gesorgt. In einer der vier Klassen darf nicht mehr wie bisher zum Unterrichtsbeginn ein Gebet von Dietrich Bonhoeffer gesprochen werden.

Entsprechendes untersagte die Schulverwaltung in Neuss. Hintergrund ist eine Beschwerde der Eltern eines Kindes in der zweiten Klasse, die daran Anstoß nahmen.

Vor drei Jahren wurde die ehemalige katholische Schule in eine staatliche Gesamtschule umgewandelt. Rechtlich unterliegt sie somit scheinbar einem Neutralitätsgebot. Dennoch sieht die Vorsitzende der Katholischen Elternschaft Deutschland (KED) in Aachen, Jutta Pitzen, den Erziehungsauftrag gefährdet: „Das Bemühen einer Lehrerin um einfachste religiöse Vermittlung wird mit Füßen getreten“, sagte sie der Rheinischen Post.

Landesverfassung verlangt „Offenheit für christliche Bekenntnisse“

Ihre Amtsvorgängerin Liane Schoofs sieht die Rechtsauffassung der Schulverwaltung zudem im Widerspruch mit der nordrhein-westfälischen Landesverfassung, die besagt: „In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.“

Das verbotene Gebet „Von guten Mächten wunderbar geborgen“ dichtete Bonhoeffer kurz vor seiner Hinrichtung im Konzentrationslager Flossenbürg. Es zählt inzwischen zu den bekanntesten deutschsprachigen Gebeten überhaupt. Vor Unterrichtsbeginn sprachen die Schulkinder bisher die ersten vier Zeilen:

„Von guten Mächten wunderbar geborgen/ erwarten wir getrost, was kommen mag.
Gott ist bei uns am Abend und am Morgen,/ und ganz gewiß an jedem neuen Tag.“

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