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Marc Jongen, ESN Fraktion

Das Ende von Karlsruhe

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Cato, Palmer, Exklusiv

Nach dem Krieg gab es in Deutschland eine fast hitzige Zuneigung für „Europa“. Nach der Herrschaft einer Staatsideologie, nach ihrem Umschlag ins unverhohlene Verbrechertum, war der deutsche Staat zerbrochen, war der Gedanke der „Nation“ unaussprechlich geworden. Der Begriff „Europa“, in den zwanziger Jahren vorgeformt, erschien wie eine Erlösung. Wer seinen Halt im Begriff „Deutschland“ verwirklicht sah, war isoliert. Aber Europäer – das durfte man sein. So fand die Europa-Politik Konrad Adenauers kaum Widerstand, von dem üblichen „Nein“ der Opposition abgesehen, das bald zu einem verlegenen „Ja, aber nicht so“ mutierte. Heute sieht es so aus, als sei „Europa“ zu einer Bedrohung geworden. Zu viel wird von einer fernen, undurchschaubaren EU-Bürokratie bestimmt, die Landwirtschaft zum Beispiel zur Gänze. Einer der Gründe der Ernüchterung ist die als überhastet empfundene EU-Erweiterung um Staaten, deren Rechts- und Wirtschaftsordnung nicht so recht passen will zu der europäischen „Wertegemeinschaft“, die doch Ziel und Rechtfertigung des Staatenbündnisses sein sollte. Aus ehemaligen Ostblockstaaten kommen dank der neuen Freizügigkeit Arbeitskräfte als Konkurrenz auf einen strapazierten EU-Arbeitsmarkt. Diese erwerben vielleicht persönliches Wohlergehen, aber damit bringen sie ihre Heimatstaaten kaum voran. Im Mai 2004 wurden zehn neue EU-Mitglieder aufgenommen, ab 2007 sollen Bulgarien und Rumänien hinzukommen. Verhandlungen mit der Türkei sind Beschlossene Sache, doch ein Großteil des Landes gehört zu Asien. Am Beispiel des Strafrechts wird die Widersprüchlichkeit offensichtlich: In den bisher dominierenden Staaten ist die Resozialisierung des Straftäters das erste Ziel. Die Türkei hat bei weitem nicht zur allgemeinen Überzeugung dargetan, daß nicht mehr Rache und Vergeltung (notfalls etwa mit Folter) erstrangiges Ziel der Strafrechtspflege ist. Schon reden die Europa-Eiferer über den Beitritt Weißrußlands und der Ukraine. Bis zu der neuen, alle Dämme brechenden Beitrittswelle wurden die Skeptiker getröstet mit der Versicherung, daß es sich ja nur um eine völkerrechtliche Verbindung von weiterhin autonomen Staaten handle. Nun aber soll die auf Vertrag beruhende Verbindung von souveränen Staaten durch eine Verfassung einen institutionellen Rahmen bekommen. Mit dem Abschluß eines schamhaft „Verfassungsvertrag“ genannten Dokumentes soll Europa „demokratisiert“ und damit, anders ist es nicht zu denken, eine Art „Über-Staat“ werden. Weithin soll im Parlament die Mehrheit bestimmen. Zudem sollen die Kompetenzen des EU-Parlaments erweitert werden. Dann aber zieht das demokratische Argument neue Befugnisse des Parlaments nach sich, das über die Belange des staatsähnlichen Gebildes „Europa“ bestimmen würde. Selbst ein großes Mitglied wie Deutschland könnte unter dem einzuführenden Mehrheitsprinzip im EU-Parlament überstimmt werden. Neuartige Parteien würden entstehen. In ihnen würden die Interessen neu gebündelt – voran die der kleinen und „armen“ Staaten. Am 12. und 13. Mai soll der Bundestag über den Europäischen Verfassungsvertrag abstimmen. Gegen diese Eile regt sich Widerstand. Dem Referendum in Frankreich sehen die EU-begeisterten Politiker mit Sorge entgegen. Die Parteien der Bundesregierung, SPD und Grüne, die jahrzehntelang die direkte Mitwirkung des Volkes an wichtigen Entscheidungen propagiert haben, sind in diesem Falle gleichsam über Nacht zu entschlossenen Anhängern der repräsentativen Demokratie geworden, in der die klugen Parlamente über das entscheiden, was das unkundige Volk nicht recht einzuordnen weiß. Das Bundesverfassungsgericht hat am 28. April den Antrag des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler abgelehnt, die Verabschiedung im Parlament zu verschieben. Die Gründe sind formaler Natur. Das Karlsruher Gericht wollte sich Zeit schaffen für die Entscheidung, ob aus einem kaum mehr überschaubaren europäischen Staatenbündnis ein sich selbst organisierter Staat werden kann und darf. Das hat dieses Gericht bisher immer verneint. Es hat schon im Urteil vom 12. Oktober 1993 über den Vertrag von Maastricht gesagt, daß „Europa“ die demokratische Legitimation seiner Organe von den einzelnen Staaten her empfange. Das führte zwangsläufig zu der Frage, wer bei der Bestimmung der „Werteordnung“ das letzte Wort hat: die europäischen Gerichte, die die Verträge auslegen, oder das deutsche Bundesverfassungsgericht, das über die Grundrechte der Deutschen wacht. In zahlreichen Entscheidungen hat das Gericht immer wieder seinen Vorrang betont. Wenn aus einer EU, die von 25 oder mehr Staaten gebildet wird, eine Art Staat wird (und nicht mehr eine auf Vertrag beruhende völkerrechtliche Verbindung von Staaten ist), dann wäre auch der letzte Tag des Bundesverfassungsgerichts gekommen. Die Richter seines Zweiten Senats haben sorgfältig alles vermieden, was auf den Inhalt seiner Entscheidung in der Sache schließen ließe. Es dürfte das vielleicht folgenschwerste Urteil in seiner Geschichte werden. Dr. Friedrich Karl Fromme war von 1964 bis 1997 Redakteur der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, ab 1974 als Leiter Innenpolitik/Koordination.

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