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Hektisches Treiben nach dem Richterspruch

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Das Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr den Europapolitikern einen Strich durch die Rechnung gemacht. Diesmal traf es den Europäischen Haftbefehl. Zwar stimmten die Verfassungshüter diesem im Grundsatz zu, erklärten aber die Umsetzung durch die Bundesregierung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Urteil stellt daher vor allem eine Blamage für die Bundesregierung dar. Aufgrund zunehmenden Zeitdrucks hatte Rot-Grün nämlich überstürzt ein Gesetz durch den Bundestag gejagt, von dem Verfassungsrechtler schon damals sagten, daß es einer Überprüfung durch das oberste deutsche Gericht nicht standhalten würde. Die Konsequenz dieses schlampigen Handelns folgte dann auch sofort: Nur wenige Stunden nach Verkündung des Urteils mußte der Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli – der gegen seine drohende Auslieferung vor dem Verfassungsgericht geklagt hatte – freigelassen werden. Und das, obwohl er von Sicherheitsbehörden als wichtige Person im Terrornetzwerk al-Qaida angesehen wird. Da die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe in Deutschland erst seit August 2002 unter Strafe steht, Darkazanli aber eine Beteiligung an den Anschlägen des 11. Septembers 2001 vorgeworfen wird, galt der spanische Haftbefehl wegen der angeblichen Beteiligung Darkazanlis an den Madrider Zugattentaten als so ziemlich letzte Möglichkeit, seiner habhaft zu werden – was aber durch die schlampige Umsetzung des EU-Haftbefehls scheiterte. Probleme könnten auf die Bundesregierung auch von anderer Seite zukommen: Nach Angaben von Bundesjustizministerin Renate Zypries (SPD) wurden bereits 20 Personen in Auslieferungshaft genommen, von denen eine bislang unbekannte Anzahl auch schon in das jeweilige Land überstellt wurde. Auf die Frage, was mit diesen Leuten nun geschehe, antwortete Zypries lapidar: „Darüber soll sich jetzt mal die Rechtslehre Gedanken machen.“ Mit dem Urteil sehr zufrieden zeigte sich Bayerns Innenminister Günther Beckstein: „Ich möchte auch nicht einen mutmaßlichen deutschen Straftäter an ein ausländisches Gericht ausliefern müssen, wenn dieser nicht zumindest die Chance der gerichtlichen Überprüfung seiner Auslieferung in Deutschland hatte“, sagte der CSU-Politiker. Und die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) freute das Urteil, „weil der Rechtsschutz für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleistet“ gewesen sei. Nach Ansicht des stellvertretenden CDU-Bundesfraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach muß nun geprüft werden, ob für den Haftbefehl eine Grundgesetzänderung notwendig sei. Allerdings sei offen, ob es hierfür die notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag geben würde. Einig sind sich alle Parteien darüber, den EU-Haftbefehl schnellstmöglich den neuen Vorgaben anzupassen. Zypries kündigte an, den neuen Gesetzesentwurf in den nächsten vier bis sechs Wochen und damit noch vor der geplanten Bundestagswahl am 18. September vorlegen zu wollen. Die SPD-Politikerin äußerte die Hoffnung, „daß die parlamentarischen Gremien sich dann auch noch dazu verständigen können, es zu verabschieden“. Doch selbst ihr Parteikollege Dieter Wiefelspütz hält diese Pläne für utopisch. „Eine Gesetzesänderung wird mit Sicherheit nicht bis zur möglichen Neuwahl am 18. September möglich sein“, sagte er den Ruhr-Nachrichten. Terrorismusbekämpfung dürfe nicht dazu führen, den Grundrechtsschutz deutscher Bürger einzuschränken. Zudem gebe es auch so genügend Möglichkeiten, den internationalen Terrorismus wirksam zu bekämpfen.

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