Wie eine Weihnachtsgans – so nehmen die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten die Bürger schon jetzt und schon immer aus. Erstens wird die Gebührenpflicht allein bereits durch den bloßen Besitz eines Radios oder eines Fernsehers ausgelöst, und zwar selbst dann, wenn jemand das Angebot gar nicht nutzt und nur Privatsender hört oder sieht. Zweitens pflegen diese Anstalten regelmäßig höhere Gebühren durchzusetzen, um ihre ausufernden Kosten zu decken. Denn sie haben ihre Programme ausgeweitet und arbeiten wirtschaftlich nicht effizient genug. Doch nun wollen ARD-Landesrundfunkanstalten, ZDF und Deutschlandradio noch mehr Geld: Weil man TV und Radio auch mit dem internetfähigen Rechner und Mobiltelefon empfangen kann, möchten sie die Zwangsgebühr auch für diese Gerätschaften kassieren. Bislang sind davon nur Computer mit Radio- oder TV-Karte betroffen, aber von 2007 an sollen alle Geräte mit Internet-Zugang in die Gebührenpflicht genommen werden. Für ein Fernsehgerät sind derzeit 17,03 Euro im Monat zu bezahlen, für ein Radio 5,52 Euro. Wer beides hat, muß nur die 17,03 entrichten. Alle weiteren privat genutzten Geräte sind entgeltfrei. Warum verschlüsseln sie ihre Programme nicht? Für onlinefähige Rechner und Mobiltelefone ist mit Beginn des Jahres 2007 die Radiogebühr von 5,52 fällig. Für private Haushalte, die für ein Radio- und Fernsehgerät bereits zahlen, entfällt sie. Zahlen sollen aber Unternehmen, die bisher keine Abgabe entrichten, sowie Selbständige, die ihren Heimcomputer auch gewerblich nutzen. Zahlen müssen aber auch Bürger aus anderen EU-Ländern, wenn sie mit eigenem Laptop und Handy in Deutschland einen Monat und länger unterwegs sind. Frage an die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: „Und wie prüfen Sie das?“ Die mit Überzeugung knappe Antwort: „Es gibt Kontrolleure.“ Ursprünglich wollten die Anstalten für PC und Handy sogar die gleichen 17,03 Euro kassieren wie für ein Fernsehgerät. Doch unter dem Druck aus Politik und Wirtschaft haben sie sich zunächst auf die Radiogebühr beschränkt. Inzwischen verstärkt sich der Widerstand auch dagegen. Mit einem vehementen Protest hat sich jüngst eine Initiative der CDU-Basis ( www.cdu-basis.de ) zu Wort gemeldet, die „Bundesinitiative der CDU-Mitglieder gegen die Einführung von Rundfunkgebühren auf neuartige Empfangsgeräte“. Sie hält die Abgabe für unberechtigt und verlangt, das bisherige Moratorium für neuartige Rundfunkgeräte um weitere zwei Jahre zu verlängern. Ihr Ziel: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie internet-fähige Rechner „sind grundsätzlich als nichtgebührenpflichtige Geräte einzustufen“. Die wundersame Möglichkeit, bei PC und Handy ebenfalls abzukassieren, ist auch der Grund dafür, warum ARD und ZDF den Zugang für jedermann zu ihren Programmen über das Internet überhaupt ermöglichen; ob PC- oder Handy-Besitzer das online Angebotene überhaupt abrufen, ist ihnen absichtsvoll gleichgültig. Niemand nämlich hat sie aufgefordert, ihre Sendungen unentgeltlich ins Netz zu stellen. Die meisten nutzen das Internet nur für den Informationsaustausch und nicht, um Radio zu hören oder fernzusehen. Warum verschlüsseln die Anstalten ihre Programme nicht? Das ist technisch kein Hindernis. Die Kunden haben einen Anspruch darauf, nur dafür zu zahlen, was sie wirklich in Anspruch nehmen. Auch Privatsender wollen ihre Satellitensendungen verschlüsseln und nur noch gegen Entgelt zeigen. Das hat sogar den Vorteil, daß sie dann exakt erkennen, für welche Angebote die Kundschaft zu zahlen bereit ist, welche sie haben will und welche nicht und so die Spreu vom Weizen trennt. Die Zwangsabgabe haben die Öffentlich-Rechtlichen als neue sprudelnde Einnahmequelle schon lange im Visier und sind damit letztlich wieder einmal auf willfährige Ministerpräsidenten gestoßen. Beschlossen haben diese die neue Abgabe schon 2004 – still und heimlich. Allerdings können nach der gegenwärtigen Gesetzeslage die zuständigen Bundesländer und Politiker dem Gebührentreiben nicht hinreichend entgegentreten. Haben sie die Programmausweitung zum Teil doch selbst angestoßen. Doch selbst dann, wenn sie den verlangten Mehrbetrag kürzen, wie erstmals 2005, ist das noch lange nicht das, was stattdessen zu geschehen hat: Die Öffentlich-Rechtlichen müssen sich auf die ursprüngliche „Grundversorgung“ wieder zurückziehen und das, was darüber hinausgeht, den Privaten überlassen, also Programme zurücknehmen, auf diese Weise die Kosten drastisch zurückfahren und die Gebühren senken. Das geht jetzt nur noch durch Gesetzesänderung. Foto: Anmeldeformulare der GEZ: Die meisten nutzen das Internet nicht zum Radiohören oder Fernsehen