Das Akademikerpaar aus der Gedankenwelt der Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), das den Schritt zum Kind aus Kostenerwägungen nicht wagt, ist ein Gerücht oder ein Witz. Realität sind jene Eltern, die vor einem dritten oder vierten Kind zaudern, weil sich Opportunitätskosten und reelle Ausgaben dann tatsächlich potenzieren. Um diese Zielgruppe muß es gehen, wenn Steuergelder für die Familienförderung sinnvoll eingesetzt werden sollen. Die Idee eines steuerlichen Familiensplittings darf deshalb nicht im Gewirr allseitiger Reformbemühungen untergehen. Im Gegensatz zu anderen Notbremsen und Umverteilungsplänen zur Bewältigung der demographischen Krise wäre eine solche Neuerung ein zukunftsweisender Akt. Noch 1999 strebte die CDU in ihren „Erfurter Leitsätzen“ mittelfristig ein Familiensplitting an, ebenso war von einem Kinderfreibetrag von 8.000 Euro pro Kind die Rede – Pläne, von denen die Unionsparteien nun wenig wissen wollen, wo Familienpolitik als Sozial- und nicht Staatspolitik begriffen wird. Das führt zu Beispielrechungen, wonach heute einer alleinerziehenden Arbeiterin die Kosten ihres Einzelkindes zu 95 Prozent staatlich finanziert werden, wogegen ein Akademikerpaar mit zwei Kindern drei Viertel seiner Aufwendungen selbst zu tragen hat. Zum Verständnis: Familiensplitting bedeutet, daß das Gesamteinkommen einer Familie auf Eltern und Kinder umgelegt wird. Innerhalb eines progressiven Steuersystems unterliegt das angenommene Einzeleinkommen dann einem niedrigerem Steuersatz. In Frankreich beispielsweise zählen die beiden ersten Kinder zusammen so viel wie ein Erwachsener. Das dritte und jedes weitere Kind zählt als weitere volle Person: Der durchschnittlich verdienende fünfköpfige Haushalt ist komplett einkommensteuerfrei gestellt. Das eben von der Familienministerin konstruierte Elterngeld ist demgegenüber geeignet, die Zurückhaltung vor einem weiteren Kind noch zu verstärken: Die Mehrfachmutter wird selten vor der Geburt eines weiteren Kindes im Arbeitsleben gestanden haben und somit vom neuen Auszahlungsmodus – bei dem das bisherige Erwerbseinkommen als Maßstab gesetzt wird – nicht profitieren. Kurzum: Anders als die Novelle von der Leyens zielte ein Familiensplitting nicht darauf ab, die letzten gebärscheuen Reserven zu mobilisieren. Vielmehr käme Elternschaft, erst recht der mehrfachen, jene Wertschätzung und Förderung zuteil, die sie verdient. Das reine Ehegattensplitting hingegen ist längst zu einer fragwürdigen staatlichen Subvention verkommen. Der Staat hat steuerlich das zu begünstigen, woraus ihm ein Vorteil entsteht, und der entsteht ihm definitiv nicht – nicht einmal moralisch, wenn man die Scheidungsquoten betrachtet – durch die bloße amtliche Registrierung einer Partnerschaft. Es ist ein Armutszeugnis für die CDU, den Schutz der Ehe ausgerechnet ans Steuerrecht binden zu wollen. Selbst Kardinal Meisner – progressiver Einwürfe unverdächtig – plädierte unlängst für eine Aufhebung des Splittingvorteils für solche Ehen, die in der Absicht geschlossen würden, kinderlos zu bleiben: Nach katholischem Verständnis seien dies gar keine Ehen und daher nicht förderungswürdig. Gegner eines Familiensplittings führen an, daß unter heutigen Splitting-Profiteuren ohnehin 90 Prozent Ehen mit Kindern seien. Befürworter einer neuen Regelung sprechen dagegen von 43 Prozent begünstigter Haushalte, die kinderlos seien: 8,6 Milliarden Steuergelder entgingen dem Staat jährlich durch Ehen ohne Kinder. Die Differenz zwischen beiden Rechnungen wird klar, wenn man jene berücksichtigt, deren Nachwuchs das Elternhaus bereits verlassen hat. Dem Argument, daß Hausfrauen, die ihre Arbeitskraft der Kindererziehung widmeten, durch eine Aufhebung des Ehegattensplittings benachteiligt wären, wäre durch eine Altfallregelung entgegenzusteuern; zukünftige Hausfrauen-Ehen hätten durch ein Familiensplitting bis zum Auszug der Kinder einen erheblichen Bonus hinzuzugewinnen. Der Wert von Erziehungsarbeit, all jenen Kosten und Entbehrungen, die Kinder ihren Eltern abverlangen, dürfte letztlich schwer zu beziffern sein, zumal der Aufwand von Eltern zu Eltern ungleich ist. Daher erscheint die Steuerpolitik hier als probates Lenkungsinstrument. Zu Recht wurde immer wieder darauf hingewiesen, daß die mannigfaltigen Steuergesetze und Vergünstigungen für Familien eine Umverteilung von der rechten in die linke Tasche bedeuten: hier Aufgabe der Lernmittelfreiheit, dort Absetzbarkeit entsprechender Aufwendungen; hier Wegfall zweier Kindergeld- und eines Elterngeldjahres, dort Ausbau eines fragwürdigen Betreuungssystems, hier Mehrwertsteuererhöhung (wohlgemerkt: nicht auf Hundefutter, aber auf Windeln!), dort Anmeldeoption eines kindbedingten Mehrbedarfs. Das Fami-liensplitting wäre zumindest im Ansatz ein Abschied aus dem Umverteilungs-dschungel. Eines sollte klar sein: Ein Familiensplitting darf – ebensowenig wie jede finanzpolitische Maßnahme zugunsten von Familien – nicht länger als Tauschhandel um höhere Geburtenraten verstanden werden. Es ist ja nicht nur ein im Grunde schäbiges Ansinnen, Bürger durch Geldmittel zur Elternschaft ködern zu wollen, es ist darüber hinaus ein Irrweg. Nie war die Kluft zwischen staatlicher Familienförderung und Gebärverhalten breiter als heute. Laufend erweisen neue Umfragen, daß Kinder aus der Lebensplanung vieler Menschen schlicht verschwinden. Ist eine so elementare Lebensäußerung wie der Kinderwunsch erst verschüttet, sollte man nicht mit finanziellen Lockmitteln danach schürfen. Unlängst hat der Schriftsteller Martin Ahrends in der Berliner Zeitung beschrieben, worin aus seiner Sicht die deutsche Unlust an Kindern wurzelt: Sein eigenes, zehnköpfiges Großfamilienprojekt faßt der Autor auf als „die freche Behauptung, daß es uns noch geben darf, uns Deutsche“. Seinem Umfeld, ja, dem gesamten Land attestiert Ahrends ein Leiden an der „verlorenen Bindekraft“ dieses „versehrten Personalpronomens ‚Wir'“: „Es war, als hätte ein dunkler Engel über UNS verhängt, daß wir zwar im Überfluß leben, aber keine Freude haben sollen an unsresgleichen, an der Zukunft, an den Kindern. WIR mögen uns nicht, wie sollen wir unsere Kinder mögen. WIR trauen uns nicht, wie sollen wir unseren Kindern trauen. Der durchaus begründete deutsche Selbstzweifel vagabundiert seit Jahrzehnten im Lande herum und muß wohl auch irgendwo ankommen. Und er kommt genau da an, wo er hingehört, wo wir eigentlich schön sein wollen, wahr und gut: beim Verhältnis zu unseren Kindern.“ Darum sollten wir in Bezug auf ein besseres Steuerverfahren das Wort „Anreiz“ tilgen – ein Familiensplitting wäre schlicht gerechter.