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Politisch motivierte Sippenhaftung

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Politisch motivierte Sippenhaftung

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Ein Lehrer hat sein Arbeitsverhältnis gekündigt, um sich beruflich zu verändern. Das ist nicht ungewöhnlich. Zukünftig möchte er die NPD-Fraktion im sächsischen Landtag in Sachen Bildungspolitik beraten und gleichzeitig als Redakteur für die NPD-Zeitung Deutsche Stimme arbeiten. Das ist seine private Entscheidung und mitnichten sittenwidrig. Der bisherige Arbeitgeber, eine Freie Waldorfschule, zeigt sich über die Entscheidung des Pädagogen „betroffen“. Das ist zu erwarten gewesen. Nun wurde auch den beiden Kindern des ehemaligen Lehrers, die dieselbe Anstalt besuchten, der Schulvertrag fristlos gekündigt, so daß sie mitten im laufenden Halbjahr der Schule verwiesen werden. Das ist ein Skandal. Politisch motivierte Sippenhaftung gehört zur Ausstattung undemokratischer Regime, in einem freiheitlichen Rechtsstaat ist sie verwerflich. Zum Hintergrund: Andreas Molau (36) unterrichtete an der Braunschweiger Waldorfschule acht Jahre lang Deutsch und Geschichte. In den Herbstferien erhielt er das Angebot, in die Redaktion der Deutschen Stimme einzutreten sowie gleichzeitig als Berater der NPD-Fraktion in Dresden tätig zu werden; daraufhin legte er dem Schulträger seine Kündigung vor. Als die Hintergründe seiner beruflichen Veränderung bekannt wurden, entzog ihm die Waldorfschule ihrerseits die Lehrerlaubnis. Inzwischen hatte man erfahren, daß Molau während und unmittelbar nach seinem Studium in Göttingen bereits publizistisch bei „rechten“ Blättern tätig gewesen ist, etwa als Redakteur der JUNGEN FREIHEIT (bis 1994), bei Criticón sowie der Zeitschrift Deutsche Geschichte, und ein Buch über den NS-„Chefideologen“ Alfred Rosenberg veröffentlicht hatte. Die Schule, so der Geschäftsführer Michael Kropp, fühle sich von Molau „hintergangen“, die Enttäuschung sei groß. Die Kinder stünden „unter Schock“, unter den Eltern seien „Tränen der Wut“ geflossen. Um die Situation zu entschärfen, erklärte sich Molau bereit, den Aufhebungsvertrag der Schule zu unterzeichnen. Damit endete seine Lehrtätigkeit umgehend und er verzichtete auf drei Monatsgehälter. Hauptursache für das „große Entsetzen“ (Kropp) scheint in erster Linie zu sein, daß Molau sich während der gesamten Tätigkeit nichts hatte zuschulden kommen lassen und außerdem beliebt war – bei Kindern, Eltern und im Kollegium. Er habe, so berichtet die Braunschweiger Zeitung, als „eher linksliberal“ gegolten und nicht dem „Klischee des typischen Rechten“ entsprochen. Doch die an und für sich selbstverständliche und positive Tatsache, daß der Pädagoge seine private Meinung dort beließ, wo sie hingehört – nämlich im Privaten -, wird nun als ein besonders perfides Täuschungsmanöver ausgelegt. Gegenüber der JF sagte Molau: „Manche Eltern und Kollegen sind deswegen so entrüstet, weil sie in ihren Vorurteilen enttäuscht wurden.“ In zahlreichen Mitteilungen sei ihm von Schülern bestätigt worden, daß er keinerlei politische Indoktrination betrieben habe. Auch sei sein Unterricht von Referenten der Bezirksregierung, die die Schulaufsicht über die Freie Waldorfschule ausübt, besucht und für gut befunden worden. „Ich habe mich an die eigene Schulzeit mit den 68er Lehrern, die ihre Gesinnung ständig in den Unterricht einbrachten, erinnert und es besser machen wollen“, so Molau im Gespräch mit dieser Zeitung. Für ihn ist unverständlich, warum man ihn deswegen jetzt der Täuschung bezichtige. Er sei noch nicht einmal Mitglied der NPD und sehe darüber hinaus auch keine „Bekenntnispflicht“, seine vorherige publizistische Tätigkeit offenzulegen. Wechsel im Schuljahr ist unvergleichliche Härte Daß jetzt auch seine Kinder, die eine dritte beziehungsweise sechste Klasse an der Waldorfschule besuchen, in die Angelegenheit mit hineingezogen wurden, empfindet Molau als skandalös. Ein Wechsel an eine staatliche Schule mitten im Schuljahr sei mit unvergleichliche Härten verbunden, da für sie bisher ein völlig anderes Curriculum gegolten habe. Auch in einem zweistündigen Gespräch mit der Schulverwaltung habe diese nicht seiner Bitte entsprochen, das Schulverhältnis erst zum Ende des Schuljahres auslaufen zu lassen. Am Ende der Unterredung sei ihm mitgeteilt worden, die sofortige Auflösung sei bereits vorher beschlossenen Sache gewesen. In einer Pressemitteilung der Waldorfschule heißt es dazu: „Eine große Anzahl von Mitgliedern der Schulgemeinschaft schließt eine weitere Zusammenarbeit kategorisch aus. … Für die Schulgemeinschaft der Freien Waldorfschule Braunschweig ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aus pädagogischen Gründen unmöglich, da sich die programmatischen Ziele der NPD und die Waldorfpädagogik gegenseitig ausschließen.“ Offensichtlich ist es jedoch nur eine kleine Zahl von Eltern, die diesen Schritt veranlaßte. Die betreffenden Lehrkräfte sprachen sich für den Verbleib der beiden Kinder an der Schule aus. Auch werde den beiden Lehrerkindern seitens der Mitschüler keinerlei Feindseligkeit entgegengebracht, so Molau gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. Von einer „aufgeheizten Stimmung“, wie sie die Schulleitung ausmacht, könne seiner Meinung nach überhaupt keine Rede sein. Sogar die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der nicht gerade eine Sympathie für rechte Gesinnung anhaftet, kritisierte den Schritt der Schulleitung, die sich dabei auf ihre freie Trägerschaft beruft. Die Braunschweiger Bezirksregierung, bei der die Eltern Beschwerde gegen den Schulverweis ihrer Kinder einreichten, erklärte sich inzwischen für nicht zuständig. Andreas Molau will nun zivilrechtlich gegen die Entscheidung der Waldorfschule vorgehen. Lesen Sie hierzu auch auf Seite 1 „Die Kinder des Geächteten“. Foto: Waldorfschule in Braunschweig: Die Schulleitung fühlt sich von ihrem Ex-Lehrer „hintergangen“ Andreas Molau (1994)

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