KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat die Beugehaft für die verurteilte Linksterroristin Lina E. für rechtens erklärt. Die Gewalttäterin war am 31. Mai 2023 vom Oberlandesgericht Dresden zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, mehrfacher gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Diebstahl (JF berichtete). Am 20. März dieses Jahres wurde ihr die Freilassung auf Bewährung nach zwei Dritteln ihrer Haftstrafe bewilligt (JF berichtete). Ende Juli dieses Jahres sollte sie als Zeugin gegen mutmaßliche andere Linksterroristen aussagen, verweigerte aber die Aussage – nach eigenen Angaben, um sich nicht selbst zu belasten. Daraufhin war sie für sechs Monate in Beugehaft genommen worden, aktuell ist sie immer noch inhaftiert.

Die Karlsruher Richter urteilten nun, dass diese Praxis rechtskonform war, entgegen der Beschwerde von E. Sie habe kein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht, „weil sie wegen der Taten, zu denen sie aussagen soll, bereits rechtskräftig verurteilt worden ist“, heißt es in der Begründung des Gerichts. Zwar gebe es auch „im Kontext von Aktivitäten der Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung“ grundsätzlich das Zeugnisverweigerungsrecht, um sich nicht selbst zu belasten. Aber: „Für eine solche Gefahr fehlt es jedoch an konkreten tatsächlichen Anhaltspunkten; bloße Vermutungen und spekulative Annahmen einer Verfolgungsgefahr“ rechtfertigten das Verweigern einer Aussage in diesem konkreten Fall nicht.
Das Urteil ist rechtskräftig
Lina E. war maßgeblicher Teil der sogenannten „Hammerbande“, einer linksterroristischen Gruppe, die gezielt politische Gegner und solche, die sie für politische Gegner hielten, angriff. Bei mehreren Überfällen wurden Opfer mit Hämmern, Schlagstöcken, Stangen sowie Tritten und Schlägen attackiert, einige erlitten schwere Verletzungen, darunter Wirbelbrüche und massive Gesichtsverletzungen. (st)