GELSENKIRCHEN. Die vier Ruhrgebietsstädte Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund und Hagen haben im vergangenen Jahr insgesamt 1.181 Bulgaren und Rumänen, zumeist Roma, Sozialleistungen entzogen und gegen sie Ausreiseverpflichtungen verhängt. Ungewöhnlich ist das Vorgehen vor allem deshalb, weil die Maßnahme Bürger der EU betrifft, und für die gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Zahlen gehen auf eine Abfrage des WDR bei den Städten zurück.
Der Trick, den sich die Menschen aus Südosteuropa bei ihrer Armutseinwanderung zunutze machen, beruht auf einer EU-Regel: Wer mindestens 5,5 Stunden pro Woche arbeitet, gilt als Arbeitnehmer und hat als EU-Ausländer Anspruch auf Sozialleistungen. Nicht selten durch Schein-Anstellungsverhältnisse weisen Rumänen und Bulgaren dieses Minimum nach. Den Rest für ihren Lebensunterhalt lassen sie sich von den finanzklammen Kommunen bezahlen.
Am striktesten ging das SPD-regierte Duisburg gegen diese Art von Sozialbetrug vor. Die Stadt strich in 556 Fällen die Sozialleistungen, im ebenfalls SPD-geführten Gelsenkirchen waren es 506, in den seit Herbst von der CDU regierten Städten Dortmund (116) und Hagen (drei) waren es weniger.
EU-Ausländer können Arbeitnehmerfreizügigkeit verlieren
Der Entzug der Sozialleistungen ist rechtlich möglich, wenn EU-Ausländer in einem anderen EU-Land nachweislich nicht oder nicht ausreichend durch Arbeit zu ihrem Lebensunterhalt beitragen. In solchen Fällen erlaubt es die EU, die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu entziehen.
Hagen brauche Zuwanderung in Arbeit, sagte der neue Oberbürgermeister Dennis Rehbein (CDU): „Aber das gezielte Einwandern in Sozialsysteme, und das gibt es durchaus, das sorgt auf der breiten Fläche für Ablehnung“, sagte er dem WDR. In der 190.000-Einwohner-Stadt leben rund 7.000 zugewanderte Rumänen und Bulgaren, auch hier sind die meisten Roma. 55 Prozent von ihnen beziehen Leistungen des Jobcenters. Das kostet die Stadt laut Rehbein jährlich rund zehn Millionen Euro.
Doch Hagen macht von seinem Ermessensspielraum Gebrauch und greift bei solchen Fällen nur selten durch. Gelsenkirchen ist deutlich strenger: EU-Ausländer, die weniger als ein Drittel ihres Lebensunterhalts selbst verdienen, verlieren ihren Arbeitnehmerstatus. Die Stadt ist dann nicht mehr zu Sozialleistungen verpflichtet.

Ein Teamleiter der Ausländerbehörde Gelsenkirchen erklärte gegenüber dem WDR: „Diese Voraussetzungen reichen dann eben nicht, um die Arbeitnehmereigenschaft begründen zu können. Dann erlassen wir diese Verlustfeststellung für die Eltern und auch die Kinder, und im Ergebnis ist dieser Familienverband dann eben ausreisepflichtig.“ Gerichte hätten diese Praxis mehrfach bestätigt. (fh)





