FRANKFURT (ODER). Vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) hat am Dienstag der Prozeß gegen den Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller begonnen. Als dieser sich im Sommer um das Oberbürgermeisteramt in der deutsch-polnischen Grenzstadt bewarb, hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) Anklage gegen ihn erhoben, weil er im Landtagswahlkampf ein Jahr zuvor auf einem Plakat verbotene Symbole gezeigt haben soll.
Dabei geht es um das Motiv „Wir schützen eure Kinder“. Abgebildete Eltern bilden dabei mit ihren Armen ein Dach über den Köpfen ihrer drei Kinder. Weil dabei der Vater den rechten Arm hebt, erkennt die Staatsanwaltschaft darin einen Hitlergruß.
Was zunächst als politisches Eingreifen der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft in den OB-Wahlkampf gedeutet worden war, fand nun tatsächlich den Weg vor Gericht. Als Möller in der Stichwahl am 12. Oktober nur 30,2 Prozent erreichte, nahmen Beobachter an, damit würde auch die Anklage fallengelassen. Denn sie schien ihren Zweck erfüllt zu haben.
Möller soll Hitlergruß gebilligt haben
Daß das Landgericht die Anklage überhaupt zuläßt, war stark in Zweifel gezogen worden. Sie ging auf eine Anzeige der Linken-Kreisvorsitzenden in Frankfurt (Oder), Anja Kreisel, zurück. Angeklagt ist neben Möller auch der Grafiker. Dieser soll das von einer Fotoagentur erworbene Bild spiegelverkehrt eingesetzt haben, damit es so aussehe, als ob der Mann den rechten Arm hebt. Andererseits: Hätte er es nicht getan, hätte aus Sicht der Staatsanwaltschaft stattdessen die Frau den Hitlergruß gezeigt. Der Vorwurf gegen Möller: Er soll das Plakat gebilligt haben, obwohl er wußte, daß der Hitlergruß verboten ist.
Ob die AfD sich von einem ähnlichen Plakat der CDU hat inspirieren lassen, ist bisher nicht bekannt. 2021, also drei Jahre, bevor die das AfD das Motiv benutzte, hatte die CDU Datteln ebenfalls Vater und Mutter gezeigt, die mit den Armen ein Dach über den Köpfen von zwei Kindern bilden. Auch hier hebt der Mann den rechten Arm. Eine Anklage wegen Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole wurde in diesem Fall aber nicht eingeleitet.

Möller weist die Vorwürfe als „rein politische Sache“ zurück. Heute soll der Hauptausschuß des Brandenburger Landtages über seinen Antrag auf Immunität entscheiden. Bereits im Vorfeld hieß es jedoch, der Antrag der die Aussetzung von Strafverfolgungsmaßnahmen zur Folge hätte, werde abgelehnt. So wird das Gericht darüber entscheiden, ob auf dem AfD-Wahlplakat der Hitlergruß gezeigt wird. Das Urteil wird für Mittwoch in einer Woche erwartet. (fh)





