BERLIN. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen den Publizisten und emeritierten Professor Norbert Bolz eingestellt. Dies geschah nach Zahlung einer Geldauflage im unteren vierstelligen Bereich an eine gemeinnützige Organisation. Bolz gilt damit als nicht verurteilt, berichtet die FAZ.
Gegenstand der Ermittlungen war ein X-Beitrag, den Bolz im Januar 2024 veröffentlicht hatte (JF berichtete). Darin reagierte er ironisch auf einen Tweet der taz zum Thema AfD-Verbot und Höcke-Petition mit dem Kommentar „Gute Übersetzung von ‚woke‘: Deutschland erwache!“. Die Staatsanwaltschaft wertet dies zunächst als möglichen Verstoß gegen das Verbot verfassungswidriger Kennzeichen.
Hausdurchsuchung bei Bolz nach X-Beitrag
Im Oktober 2025 war es in dem Zusammenhang zu einer Hausdurchsuchung bei Bolz gekommen. Grundlage war ein Durchsuchungsbeschluß des Amtsgerichts Tiergarten. Nach übereinstimmenden Berichten war auch die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des Bundeskriminalamts in den Vorgang eingebunden.
Bolz hatte den Vorwurf stets zurückgewiesen und erklärt, es habe sich um eine ironische Worterklärung gehandelt. Zahlreiche Medien, darunter auch die taz, verurteilten die Hausdurchsuchung. Die Staatsanwaltschaft teilte der FAZ nun mit, das Verfahren sei mit der Zahlung der Geldauflage endgültig erledigt. (sv)






