MÜNCHEN. Der Bundesfinanzhof hat mehrere Klagen gegen das neue Grundsteuer-Modell des Bundes abgelehnt und das Modell grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. Die Kläger hatten dagegen argumentiert, die pauschale Besteuerung der Immobilien mittels des Bodenwertes und der fiktiv dabei zu erzielenden Mieteinnahmen verstoße wegen der ungenauen Datenlage gegen das Grundgesetz.
Dies sahen die Richter am Bundesfinanzhof allerdings anders. „Der Gesetzgeber darf bei der Ausgestaltung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Massive Ungleichbehandlung muß in Kauf genommen werden
Der Gesetzgeber könne „Praktikabilitätserwägungen Vorzug vor Gesichtspunkten der Ermittlungsgenauigkeit einräumen“, urteilten die Richter. Daß es dabei auch zu „beträchtlichen Bewertungs- und Ermittlungsunschärfen“ komme, dürfe grundsätzlich in Kauf genommen werden, „um die Festsetzung und Erhebung der Steuer handhabbar zu halten“.
Der Bundestag habe mit dem Bundesmodell, das in elf der 16 Bundesländer gilt, ein Bewertungssystem geschaffen, „das konzeptionell einer Verkehrswertorientierung folgt und darauf angelegt ist, im Durchschnitt aller zu bewertenden Objekte den ‘objektiviert-realen Grundstückswert’ innerhalb eines Korridors des gemeinen Werts annäherungsweise zutreffend zu erfassen“.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 entschieden, daß die bis dahin geltenden Grundsteuerregelungen verfassungswidrig seien, da gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt worden seien. Zudem wurden dafür Daten aus dem Jahr 1964 (Westdeutschland) und 1935 (östliche Bundesländer) herangezogen.
Verbände kündigen Gang vor das Bundesverfassungsgericht an
Der Eigentümerverband „Haus und Grund“ und der „Bund der Steuerzahler“ kündigten noch am Mittwoch an, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. „Die neue Grundsteuer ist für viele Bürger komplexer, teurer und ungerechter geworden. Wir werden deshalb die verfassungsrechtliche Prüfung der Grundsteuer in Karlsruhe vorantreiben“, sagte Steuerzahler-Präsident Rainer Holznagel.
Die Verbände verweisen auf „erhebliche Mehrbelastungen in zahlreichen Städten und Gemeinden“, obwohl die Reform politisch als aufkommensneutral angekündigt worden sei. Zugleich kritisieren sie die starke Abhängigkeit von Bodenrichtwerten und pauschalierten Nettokaltmieten, die insbesondere Objekte in gefragten Lagen massiv verteuerten. „Was Bürger zahlen, hängt immer stärker vom zufälligen Bodenrichtwert und vom Wohnort ab als von nachvollziehbaren Maßstäben. Das ist wohnungspolitisch schädlich und politisch kaum vermittelbar“, kritisierte „Haus-und-Grund“-Chef Kai Warnecke.
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben von ihrem Recht gebrauch gemacht, eigene Grundsteuerregelungen zu erlassen. Auch dagegen laufen derzeit zahlreiche Klagen. Insgesamt hatten fast drei Millionen Bundesbürger Einspruch gegen die für ihr Eigentum geltenden neuen Grundsteuern erhoben. (ho)





