GIESSEN. Das Verwaltungsgericht Gießen hat die von der Stadt angeordneten räumlichen Beschränkungen (JF berichtete) für Versammlungen im Umfeld der Hessenhallen aufgehoben. Die Linke durfte damit nach einem Eilantrag eine Kundgebung in der Nähe des Veranstaltungsortes der neuen AfD-Jugendorganisation abhalten. Die Richter gelangten zu der Einschätzung, daß die Kommune die festgelegten Sperrflächen nicht ausreichend begründet hatte.
Das Vermummungsverbot der Stadt blieb hingegen bestehen. Die Kammer bestätigte, daß Schutzmasken, Gasmasken, Schutzbrillen oder Skibrillen bei den Demonstrationen nicht getragen werden dürfen. Die Verfügung diene der Gefahrenabwehr und sei rechtmäßig.
Parallel blieb ein weiterer Eilantrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes Hessen-Thüringen ohne Erfolg (JF berichtete). Der Verband wollte die räumlichen Auflagen der Stadt für seine Kundgebung kippen, scheiterte jedoch vor dem Verwaltungsgericht. Auch dieser Beschluß ist noch nicht rechtskräftig. Die Gewerkschaft kündigte an, den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel anzurufen. Für die DGB-Versammlung war von rund 30.000 Teilnehmern ausgegangen worden, für die Kundgebung der Linkspartei von etwa 1.000 Personen.
„Antifaschistische Kundgebung“ gegen die AfD-Jugend
In einem dritten Verfahren erklärte das Gericht außerdem eine Mahnwache die linke Organisation Attac in der Gießener Weststadt für zulässig. Die Veranstaltung sei auf 20 bis 50 Personen angemeldet und erfülle die Voraussetzungen, die das Gericht an eine Kleinstversammlung knüpfe.
Aus der Linkspartei kam eine positive Reaktion auf die Entscheidung. „Ein wichtiger Erfolg für unsere Grundrechte und die Demokratie“, schrieb der Kreisverband Gießen in einer Kachel auf Instagram. Nun könne die „antifaschistische Kundgebung in unmittelbarer Nähe stattfinden – in Sicht- und Hörweite“.
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Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einlegen. (sv)






