BERLIN. Die schwarz-rote Koalition hat sich auf ein Wehrdienstgesetz verständigt. Nach mehrwöchigen Verhandlungen legten Christdemokraten und Sozialdemokraten am Donnerstag ein gemeinsames Papier vor, das eine verpflichtende Erfassung aller Männer und einen neuen Mechanismus zur Sicherung des Personalbedarfs der Bundeswehr vorsieht.
Der militärische Ratbeschluß der Nato bildete die Grundlage für die Zielmarken, an denen sich das Gesetz orientiert. Die Koalition vereinbarte einen gesetzlich verankerten Aufwuchspfad, verbunden mit einer halbjährlichen Berichtspflicht des Verteidigungsministeriums gegenüber dem Bundestag. Damit soll transparent werden, ob der geplante Anstieg auf 255.000 bis 270.000 Soldaten bis 2035 erreichbar ist. Bleiben die Zahlen hinter den Vorgaben zurück, will das Parlament über verpflichtende Elemente beraten.
Musterung ab Jahrgang 2008
Kernstück des Entwurfs ist die Wiederaufnahme der Wehrerfassung. Ab kommendem Jahr sollen 18jährige Männer einen Fragebogen erhalten, der Motivation und Eignung erfaßt. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend. Mit Inkrafttreten des Gesetzes beginnt anschließend die stufenweise Ausweitung der Musterung auf alle ab dem 1. Januar 2008 geborenen Jahrgänge. „Eine gewisse Verbindlichkeit in der Freiwilligkeit“, sagt Unionsfraktionschef Jens Spahn.
*** Neuer Wehrdienst ***
➡️ Bedarfswehrpflicht (bei Notwendigkeit, ohne Automatismus) mit Zufallsverfahren als ultima ratio
➡️Wehrerfassung
➡️ verpflichtende Musterung (ab 1. Jan 2008 geborene Männer)
➡️ schrittweise Ausweitung (entsprechend Aufbau Musterungskapazitäten) auf… pic.twitter.com/yib4pyyl96— Karina Moessbauer (@K_Moessbauer) November 13, 2025
Nach Angaben der Koalition soll parallel das Angebot verbreitert werden: Neben Informationen zum Wehrdienst werden auch Hinweise zum Bundesfreiwilligendienst versandt. Ziel ist eine einheitliche Ansprache aller jungen Männer und Frauen, wobei die Pflicht zur Rückmeldung ausschließlich Männer betrifft. Die verpflichtende Musterung ist ebenfalls auf Männer beschränkt, da das Grundgesetz weiterhin nur deren Einbeziehung zuläßt.
Kommt die Truppe trotz der Freiwilligenzahlen nicht auf den notwendigen Bestand, kann der Bundestag eine Bedarfswehrpflicht beschließen. Dieses Instrument soll Lücken zwischen dem Bedarf der Streitkräfte und der tatsächlichen Zahl an Freiwilligen schließen. Übersteigt die Zahl der musterungsfähigen Männer eines Jahrgangs den Bedarf, kann als letztes Mittel ein Zufallsverfahren angewandt werden. Einen Automatismus zur Aktivierung der Wehrpflicht sieht das Papier ausdrücklich nicht vor.
Bundeswehr sei eine Verteidigungsarmee
Wer sich freiwillig für den Dienst verpflichtet, erhält künftig rund 2.600 Euro brutto im Monat. Ab einer Verpflichtungsdauer von einem Jahr wird ein Führerscheinzuschuß für Pkw oder Lkw gewährt. Außerdem bleibt der freiwillige Wehrdienst als eigenständige Form bürgerlichen Engagements bestehen. Ab zwölf Monaten Verpflichtungszeit entsteht der Status Soldat auf Zeit.
Bei der Vorstellung des Kompromisses betonte Unionsfraktionschef Jens Spahn, die Bundeswehr sei „eine Verteidigungsarmee“. Er hob hervor, daß mit dem neuen Gesetz ein Instrument geschaffen werde, das sowohl den aktuellen Aufwuchs absichert als auch im Verteidigungsfall Klarheit über die Einsetzbarkeit junger Männer schafft. Die Koalition gehe damit einen Schritt, der notwendig geworden sei, um die Handlungsfähigkeit der Streitkräfte dauerhaft zu gewährleisten. (sv)





