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Mecklenburg-Vorpommern: Verfassungsschutz soll auch Daten Jugendlicher unter 16 speichern dürfen

Mecklenburg-Vorpommern: Verfassungsschutz soll auch Daten Jugendlicher unter 16 speichern dürfen

Mecklenburg-Vorpommern: Verfassungsschutz soll auch Daten Jugendlicher unter 16 speichern dürfen

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD): Die neuen Befugnisse für den Verfassungsschutz sollen bei „besonders schwerwiegenden Bestrebungen“ greifen. (Themenbild/Porträt)
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD): Die neuen Befugnisse für den Verfassungsschutz sollen bei „besonders schwerwiegenden Bestrebungen“ greifen. (Themenbild/Porträt)
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD): Die neuen Befugnisse sollen bei „besonders schwerwiegenden Bestrebungen“ greifen. Foto: picture alliance/dpa | Stefan Sauer
Mecklenburg-Vorpommern
 

Verfassungsschutz soll auch Daten Jugendlicher unter 16 speichern dürfen

Aus Angst vor „nicht volljährigen Extremisten“ will SPD-Innenminister Pegel dem Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern mehr Befugnisse geben.
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SCHWERIN. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) hat erklärt, dem Landesamt für Verfassungsschutz deutlich mehr Befugnisse zum Speichern von Daten Minderjähriger geben zu wollen. Davon sollen bei „besonders schwerwiegenden Bestrebungen“ auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren betroffen sein. „Leider müssen wir feststellen, daß Extremisten zunehmend versuchen, Kinder und Jugendliche für ihre Ideologien zu gewinnen“, sagte Pegel am Dienstag.

Um dem wirksam begegnen zu können, benötige man rechtliche Möglichkeiten, entsprechende Erkenntnisse „unter engen Voraussetzungen“ auch bei „noch nicht volljährigen Extremistinnen und Extremisten“ speichern zu können. Laut Pegel verlangt das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen eine präzisere gesetzliche Ausgestaltung der Befugnisse des Verfassungsschutzes.

Verfassungsschutz soll sich beim Landtag beschweren dürfen

Gleichzeitig sieht Pegels Gesetzesentwurf in anderen Punkten höhere Hürden vor. Dazu zählt die Weitergabe der Daten über Personen sowie bei „besonders eingriffsintensiven Maßnahmen“.

Auch sollen sich Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes bei Beschwerden an die Parlamentarische Kontrollkommission im Landtag wenden können. „Damit wird sie zu einer unabhängigen Petitionsinstanz für die Beschäftigten des Verfassungsschutzes, die sich aufgrund ihrer Pflicht zur Geheimhaltung in der Regel nicht an andere Petitions- und Beschwerdeeinrichtungen wenden können.“ (kuk)

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD): Die neuen Befugnisse sollen bei „besonders schwerwiegenden Bestrebungen“ greifen. Foto: picture alliance/dpa | Stefan Sauer
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