KLEVE. Die Grünen im Stadtrat der nordrhein-westfälischen Stadt Kleve haben einen Antrag gestellt, wonach „sexistische, diskriminierende und rassistische Außenwerbung im öffentlichen Raum“ künftig verboten sein soll. Anlaß ist ein Werbeplakat des Sportvereins SV Donsbrüggen für das jährliche Oktoberfest, auf dem eine Frau im Dirndl abgebildet ist, die eine Maß Bier trägt, wie die Welt berichtet.
Das Grünen-Ratsmitglied Ulrike Wäckers hält es für problematisch, daß „die junge Frau sehr weibliche Merkmale hat, aber das Gesicht sehr mädchenhaft“ sei. Ihr Vorwurf: Das Plakat sei sexistisch. Denn die Frauenfigur werde „auf ihr Äußeres und körperliche Merkmale reduziert“. Zudem werde dabei „ein stereotypes Rollenbild verbreitet, das der Gleichstellung entgegensteht“.
Große Aufregung nicht nur in Kleve, sondern weit darüber hinaus. In WELT TV fordert eine GRÜNE das Verbot dieses Plakates. Der Busen zu groß, der Rock zu kurz, das Gesicht zu jung – kurz: SEXISMUS! Generell solle sexistische Werbung verboten werden.https://t.co/KQfYNlKfdb pic.twitter.com/z673MepfqM
— Dr. Dr. Rainer Zitelmann (@RZitelmann) September 9, 2025
In anderen deutschen Städten werde angemessener für das Oktoberfest geworben, sagte Wäckers der Rheinischen Post. „Fürs Oktoberfest in München werden solche Motive nicht genutzt.“
Vertreter des Sportvereins zeigen sich irritiert
Die Verantwortlichen des Sportvereins reagierten auf die Anschuldigungen mit Befremden. „Wir haben gerade ganz andere Themen, mit denen wir uns beschäftigen sollten. Ich will das nicht verharmlosen, aber ich sehe es so, daß wir wirklich andere Probleme in der Stadt haben.“
Währenddessen haben Unbekannte den Kampf gegen das Plakat selbst in die Hand genommen. So wurde auf einem der Aushänge das Dekolleté der Frau mit einem Sticker überklebt, der die Aufschrift „Sexistische Kackscheiße“ trägt.
Die Grünen planen mittlerweile die Sondernutzungssatzung um einen Paragrafen mit dem Titel „Faire und diskriminierungsfreie Werbung im öffentlichen Raum“ zu ergänzen. Werbeplakate sollen demnach keine Menschen „ausschließen“ oder „herabwürdigen“. Die Entscheidung fällt Anfang Oktober – wenn das gleichnamige Fest allerdings bereits vorüber ist. (lb)